BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen gemäß § 6 WbG

Weiterbildungseinrichtungen haben die Möglichkeit, gem. § 6 Weiterbildungsgesetz Schulabschlusskurse anzubieten.

Dabei handelt es sich um Lehrgänge zur Erreichung des ESA (Erster Schulabschluss), EESA (Erweiterter Erster Schulabschluss) und MSA (Mittlerer Schulabschluss). Grundlage hierfür ist die Verordnung zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung (PO-SI-WbG). Für die Durchführung solcher Lehrgänge ist eine Genehmigung durch Dezernat 48 der Bezirksregierung erforderlich. Einzureichen sind ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zusammen mit einer Liste der Lehrkräfte und eine Stundentafel. Auch für die Abschlussprüfung muss ein Antrag eingereicht werden zusammen mit den Vorschlägen für die Prüfungsaufgaben, genauso wie eine Liste der Lehrgangsteilnehmer.

Rechtsgrundlage ist:

Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung

                                                                                                                                      Stand: März 2024