BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Schulische Abschlüsse in NRW

Eine nachträgliche Anerkennung eines höheren Abschlusses als dem vorhandenen bzw. eine Gleichstellung mit einem Abschluss an öffentlichen Schulen kann beantragt werden.

Wer kann/darf die folgenden Abschlüsse beantragen?

Jeder, der
  1. in Nordrhein-Westfalen seinen Hauptwohnsitz hat,
  2. diesen Abschluss nicht besitzt,
  3. die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sowie
  4. wenigstens einen der bereits vorhandenen Abschlüsse in NRW erlangt hat.

 

Weitere Informationen zu den Abschlüssen finden Sie hier:

  1. Volksschul- / Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife
  2. Abschlüsse an Waldorfschulen (Einzelfälle)
  3. Fachhochschulreife (FHR)

Bitte fertigen Sie einfach ein entsprechendes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (evtl. auch mit Telefon- / Fax-Nummer / E-Mail-Adresse) und senden es mit den erforderlichen Unterlagen  in der auf den jeweiligen Seiten beschriebenen Form an die dort angegebene Adresse.                   

Stand: April 2022