Schulische Abschlüsse in NRW
Eine nachträgliche Anerkennung eines höheren Abschlusses als dem vorhandenen bzw. eine Gleichstellung mit einem Abschluss an öffentlichen Schulen kann beantragt werden.
Wer kann/darf die folgenden Abschlüsse beantragen?
Jeder, der
- in Nordrhein-Westfalen seinen Hauptwohnsitz hat,
- diesen Abschluss nicht besitzt,
- die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sowie
- wenigstens einen der bereits vorhandenen Abschlüsse in NRW erlangt hat.
Weitere Informationen zu den Abschlüssen finden Sie hier:
- Volksschul- / Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife
- Abschlüsse an Waldorfschulen (Einzelfälle)
- Fachhochschulreife (FHR)
Bitte fertigen Sie einfach ein entsprechendes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (evtl. auch mit Telefon- / Fax-Nummer / E-Mail-Adresse) und senden es mit den erforderlichen Unterlagen in der auf den jeweiligen Seiten beschriebenen Form an die dort angegebene Adresse.
Stand: Juli 2024
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