Volksschul-/ Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife
Zentral zuständig für die nachträgliche Zuerkennung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9, des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss, "Realschulabschluss") ist das Berufskolleg, das das Berufsschulzeugnis ausgestellt hat.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Berufskolleg, bei dem auch die Berufsschule absolviert wurde.
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