BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Abschlüsse an Waldorfschulen

Regelmäßig erfolgt eine Gleichstellung zum Ende des Schuljahres der entsprechenden Jahrgangsstufe im Rahmen einer Beantragung durch die jeweilige Waldorfschule.

Die Grundlage dafür bildet der Runderlass des ehem. Kultusministeriums vom 19.03.1985 (GABl. NW. S. 197) - in der jeweils gültigen Fassung – „Anwendung der Bestimmungen über die Vergabe von Abschlüssen der Sekundarstufe I auf Zeugnisse von Waldorfschulen“. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass Zeugnisse, die Schülerinnen und Schüler  nach dem Besuch einer Waldorfschule erhalten haben, nicht mit Abschlüssen an öffentlichen Schulen gleichgestellt werden bzw. wurden.

Ob in diesen besonderen Fällen nachträglich eine Gleichstellung erfolgen kann, muss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung überprüft werden.

Zu diesem Zweck wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:

Bezirksregierung Detmold
- Schulabteilung -
Leopoldstraße 13-15
32756 Detmold

Für eine Überprüfung benötigt werden die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen

- als amtlich beglaubigte Fotokopien -:

a. Anschreiben mit Ihrem Namen, der Anschrift und der Telefonnummer

b. Ein tabellarischer Lebenslauf

c. Das Abschlusszeugnis der Waldorfschule (komplett) in der Gutachten-Form

d. Das vorgenannte Abschlusszeugnis als Notenzeugnis (dieses können Sie auf Antrag bei der von Ihnen besuchten Waldorfschule erhalten)

Stand: Dezember 2020