BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Arbeits- und Gesundheits­schutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen ist eine wichtige Aufgabe. Gesunde Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, dass sich an der einzelnen Schule die Arbeitszufriedenheit der Lehrkräfte erhöht. Dies wiederum wirkt sich positiv auf den Unterricht und die Erziehung der Schüler aus.

Die Bezirksregierung Detmold ist verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der im Regierungsbezirk beschäftigten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Zusammen mit der B.A.D GmbH als betriebsärztlichem Dienst werden grundlegende Fragen und Einzelfragen bearbeitet.

Für Hinweise und Fragen stehen Ihnen Mitarbeiter des Dezernates 47 gern zur Verfügung:

Ansprechpartner Dezernat 47
 

Die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde duldet keine Gewalt gegen Lehrkräfte und unterstützt betroffene Lehrkräfte und Schulen bei der Bewältigung. Das Thema „Gewalt an Schulen“ stellt für jede Schulgemeinschaft ein herausforderndes, komplexes und sehr wichtiges Themenfeld dar. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle explizit auf die Ansprechpersonen für Lehrkräfte im Regierungsbezirk Detmold, die von Gewalt betroffen sind, hingewiesen. Die Leitungen der jeweiligen Schulformen im Dezernat 47 bei der Bezirksregierung Detmold sind die zuständigen Ansprechpersonen. Diese Möglichkeit steht allen Personen offen, die im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und an einer Schule im Regierungsbezirk Detmold tätig sind.  

Diese können Sie der Übersicht unter dem nachfolgendem Link entnehmen. Dort können Sie in der Übersicht für die Schulformen die Ansprechperson für Ihre Schulform finden:

Ansprechpartner Dezernat 47

Hinweis:

Die Anzeige bei der Polizei stellt eine höchstpersönliche Maßnahme der betroffenen Person dar. Möglich ist darüber hinaus, dass die Bezirksregierung Detmold unter bestimmten Voraussetzungen neben der Lehrkraft einen Strafantrag stellt. Der Bezirksregierung ist es nicht möglich, für die betroffenen Personen einen sich möglicherweise ergebenden Rechtsstreit zu betreiben. Die betroffenen Personen können mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen. Diesbezüglich wird auf den nachfolgend einzusehenden Erlass zum Thema „Rechtsschutz für Landesbedienstete“ verwiesen.

Darüber hinaus wird insbesondere auf die nachfolgenden Informationen und Unterstützungsangebote hingewiesen:

Es gibt Situationen im Leben jedes einzelnen, die sehr stark belasten können. Lebensverändernde Ereignisse, Einsamkeit, Ängste, Süchte und nicht zuletzt Unzufriedenheit mit der beruflichen Situation können manchmal nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden.  

Bei der Bezirksregierung Detmold gibt es seit 2009 im Bereich der Schulen „die Sozialen Ansprechpartner/innen – SAP“.

Die Aufgabe als SAP ist es, Kolleginnen und Kollegen, die mit seelischen und sozialen Problemen belastet sind, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Probleme beruflich oder privat verursacht sind.

Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch einer Kollegin oder eines Kollegen tätig – und dann auch nur so lange und in dem Umfang, wie es gewünscht bzw. vereinbart wird.

Sie setzen sich auf freiwilliger Basis für Abhilfe bei unterschiedlichen Belastungen der Einzelnen im privaten wie im beruflichen Leben sowie für ein gutes Klima am Arbeitsplatz in der Schule ein.

Die SAP nehmen sich gerne Zeit, in persönlichen Gesprächen Ihre Situation kennen zu lernen. Darauf abgestimmt, bemühen sie sich mit Ihnen gemeinsam, einen Lösungsweg zu finden. Sie sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet und unterliegen keinerlei Weisungen.

Der Leitgedanke:
Die SAP geben Hilfe zur Selbsthilfe und machen Mut zum eigenen Handeln

SAP Flyer mit Ansprechpartnern

Informationen zu den Workshops/ Amed-Module finden Sie hier:

Informationen zu folgenden Themenbereichen finden Sie hier.

  • Arbeiten in Schulräumen
    Hinweise für ein "gesundes" Raumklima
  • Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung an Schulen
    (Diese dienen zur Ermittlung der Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze)
  • Fragebogen zum beruflichen Einsatz in der Schule
  • Gefährdungsbeurteilung "Mutterschutz für Lehrerinnen" in NRW
  • Hinweise zum Infektionsschutz
  • Informationsmaterialien
    (Informationsbroschüren zu speziellen Themen wie PCB, Schimmelpilze, Lärm, Gefahrstoffe an Grund- und Sonderschulen, Arbeiten in
    Schulräumen -Hinweise für ein gesundes Raumklima)
  • Literaturhinweise für Berufskollegs
  • Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen
    (Hinweise und Handlungsempfehlungen für den Infektionsschutz)

Hier finden Sie weitere wichtige Anregungen und Arbeitserleichterungen zum Thema:

Sprech:ZEIT 24/7 der B·A·D GmbH           Telefonnummer: 0800/00 07 715

 

Psychosoziale Fragen und Problemlagen können das Berufs- und Arbeitsleben belasten. Die telefonische psychosoziale Beratung in der

Sprech:ZElT 24/7“ bietet Ihnen rund um die Uhr eine erste vertrauliche (anonyme) und leicht zugängliche Anlaufstelle für diese Themen.

 

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit das Employee Assistance Program (EAP) zu nutzen. Diese Individualberatung kann vertiefend zum Angebot

der Sprech:Zeit verstanden werden. In den unterschiedlichen Beratungsformaten (persönlich, telefonisch und online) entwickeln B·A·D-Berater*innen gemeinsam mit Ihnen Handlungsoptionen und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten. Dadurch sollen Ihre persönlichen Ressourcen gestärkt werden.

 

Häufige Themen:

  • Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (z. B. Überlastung, unklare Verantwortlichkeiten, Zeitdruck),
  • Private oder berufliche Konflikte (z. B. mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen, Partner*innen, Kindern),
  • Führungsfragen (z. B. Rollenklärung, Sorge um Mitarbeitende, Umgang mit Konflikten im Team),
  • Persönliche und organisatorische Veränderungen (z. B. berufliche Weiterentwicklungen, Entscheidungsfragen, Unsicherheiten aufgrund von Umstrukturierungen),
  • Rechtliche Fragestellungen (z. B. Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht; arbeitsrechtliche Themen sind ausgeschlossen),
  • Krisensituationen (z. B. Unfall am Arbeitsplatz, schwere Krankheit, traumatische Erlebnisse, Suizidgedanken),
  • Suchtthematiken (z. B. Alkoholmissbrauch, Medikamentenkonsum, illegale Drogen, Spielsucht),
  • Psychische Belastungen (z. B. Burnout, Depression, Ängste) und
  • Finanzielle Engpässe (z. B. Überschuldung, Insolvenz, Existenzsicherung).

 

Bei weiteren Fragen oder einem Interesse an einer persönlichen Beratung (ggf. auch vor Ort) wenden Sie sich bitte an:

Christina Kusay: christina.kusay [at] bad-gmbh.de (christina[dot]kusay[at]bad-gmbh[dot]de) // 0160 912 85 640

Frank Sonntag: frank.Sonntag [at] bad-gmbh.de (frank[dot]Sonntag[at]bad-gmbh[dot]de) // 0151 41 88 72 91

Flyer

Die aktuellen Geschehnisse stellen Schulen vor immense Herausforderungen und Arbeitsaufgaben, die umfangreiche physische und psychische Belastungen mit sich bringen. Auch für diese besondere Situation bietet die Schulpsychologie in der gemeinsamen Trägerschaft von Kommunen und Land NRW Unterstützung für Schulleitungen, Leitungsteams und alle Lehrkräfte an.

 

Hierzu gehören u.a.:

  • Beratung bei krisenhaften Ereignissen in der Schule
  • Supervision, Rollenberatung und Coaching für einzelne Schulleitungen und Leitungsteams
  • Moderation bei innerschulischen Konflikten oder Störungen des schulischen Zusammenlebens

 

Häufige Themen:

  • Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (z. B. Überlastung, unklare Verantwortlichkeiten, Zeitdruck),
  • Private oder berufliche Konflikte (z. B. mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen, Partner*innen, Kindern),
  • Führungsfragen (z. B. Rollenklärung, Sorge um Mitarbeitende, Umgang mit Konflikten im Team),
  • Persönliche und organisatorische Veränderungen (z. B. berufliche Weiterentwicklungen, Entscheidungsfragen, Unsicherheiten aufgrund von Umstrukturierungen),
  • Rechtliche Fragestellungen (z. B. Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht; arbeitsrechtliche Themen sind ausgeschlossen),
  • Krisensituationen (z. B. Unfall am Arbeitsplatz, schwere Krankheit, traumatische Erlebnisse, Suizidgedanken),
  • Suchtthematiken (z. B. Alkoholmissbrauch, Medikamentenkonsum, illegale Drogen, Spielsucht),
  • Psychische Belastungen (z. B. Burnout, Depression, Ängste) und
  • Finanzielle Engpässe (z. B. Überschuldung, Insolvenz, Existenzsicherung).

 

Grundlage dieser Unterstützung sind die Prinzipien schulpsychologischer Arbeit:

  • Freiwilligkeit der Inanspruchnahme
  • Bemühen um Allparteilichkeit
  • Schweigepflicht
  • Kostenfreiheit

 

Die Kontaktaufnahme ist möglich über die jeweils zuständige Beratungsstelle in den Kreisen und in der kreisfreien Stadt der Bezirksregierung Detmold:

 

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-41/schulpsychologie.

 

Auf der Seite https://www.schulpsychologie.nrw.de finden Sie zudem noch weitere Informationen zu den Aufgaben und Arbeitsweisen der Schulpsychologie in NRW.

Menschen mit Behinderung sind nach dem Sozialgesetzbuch IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Schwerbehindert ist derjenige, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat oder einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 SGB IX vorliegen. 

Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach § 164 SGB IX Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Auch eine Schule ist ein Arbeitsplatz, bei dem eine spezielle Ausstattung notwendig werden kann.

Für eine leidensgerechte Ausstattung ihres Arbeitsplatzes ist ein formloser Antrag unter Beifügung einer Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises und der Angabe Ihrer persönlichen Daten notwendig. Hilfreich ist auch ein ärztliches Attest, in dem die Notwendigkeit der Maßnahme aufgrund der Schwerbehinderung bescheinigt wird.

Die Ausstattung eines Arbeitsplatzes kann durch verschiedenste Hilfsmittel erfolgen, z.B.:

  • Behindertengerechte Tische und Stühle
  • Technische Hilfen beim Öffnen von Türen
  • Handläufe, Geländer, auch im Außenbereich
  • Behindertengerechter Ein- oder Umbau von Schränken und Ablagen
  • Spezielle Soft- und Hardware für PC-Anwendungen für Seh- und Hörgeschädigte
  • Umbau von Sanitäranlagen

Bei der Prüfung, welche Hilfen im Einzelfall notwendig sind, kann im weiteren Verlauf ein Ortstermin vereinbart werden, um die Gegebenheiten vor Ort zu besichtigen. Je nachdem welche Maßnahme durchgeführt werden sollen, werden die zuständigen Stellen von hier aus informiert und in das weitere Verfahren einbezogen.

Sollte es sich um eine Schwerbehinderung im Bereich Hören und Sehen handeln, können speziell geschulte Mitarbeiter von den Integrationsfachstellen hinzugezogen werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Heike Albrecht

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15

32756 Detmold

Tel.: 05231-714707

E-Mail an das Dezernat 47

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat die Bezirksregierung Detmold gebeten, im September des Jahres 2021 an allen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Detmold psycho-soziale Faktoren am Arbeitsplatz durch die Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH (FFAW) nach der Erstbefragung in den Jahren 2014 und 2017 erneut erheben zu lassen. Die an einer Schule erhobenen Daten werden in einem Schulbericht zusammengefasst und sind Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung im Bereich psycho-sozialer Faktoren am Arbeitsplatz.
Das Arbeitsschutzgesetz stellt die Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit und damit einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in den Vordergrund. Zu den wichtigsten Aufgaben in diesem Sinne zählen die Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die anschließende Ermittlung ggf. notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen. Verantwortlich für die Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 59 Abs. 8 SchulG NRW im Schulbereich die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, haben sich das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) bzw. die Bezirksregierung Detmold und die Hauptpersonalräte sowie die Hauptvertrauenspersonen der Schwerbehinderten hinsichtlich der Erhebung von psychosozialen Faktoren bei der Arbeit auf eine Befragung der Lehrkräfte mit einem standardisierten Fragebogen verständigt (Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung). Der erste Teil des Fragebogens ist schulformspezifisch gestaltet. Es handelt sich dabei wie in der ersten Erhebung um einen wissenschaftlich validierten Fragebogen auf Basis des Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ), der an die Situation der Lehrkräfte in NRW angepasst wurde. Die Erfahrungen aus der ersten Erhebung im Land NRW sind eingeflossen und der Fragebogen wurde an einigen Stellen verändert.

Ihre Schulleitung erhält ca. 4 Wochen nach dem  Ende der Befragung einen anonymisierten Gesamtbericht, der einen Überblick über die Belastungsspitzen im Kollegium gibt. Aus diesem Grund, insbesondere jedoch, um ein möglichst umfassendes Bild für Ihre Schule zu erhalten, ist eine hohe Beteiligung von Lehrerinnen und Lehrern an der Befragung sehr wichtig. 

Informationen zur Befragung und zu dem gewählten Verfahren finden Sie hier. Diese werden regelmäßig ergänzt. 

 

Stand: April 2023