Allgemeine Aufgaben der Integrierten ländlichen Entwicklung
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Mit Organisationserlass vom 11. Juli 2022 ist das Aufgabengebiet „Dorferneuerung“ aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) übergegangen. Dort bestand mit der Förderung der Strukturentwicklung ländlicher Räume bereits ein Förderangebot mit ähnlichen Zielsetzungen und der gleichen Rechtsgrundlage – beide Förderungen fußen auf dem Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Vor diesem Hintergrund hat das MLV die zuvor getrennten Förderansätze „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ zu einem einheitlichen Förderangebot im Bereich der „Struktur- und Dorfentwicklung“ zusammengeführt. Mit der Änderung der Förderrichtlinie trägt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Umsetzung des Koalitionsvertrages bei und nutzt dabei entstehende Synergieeffekte.
Das Land NRW fördert eine leistungsfähige Breitbandversorgung in den Wohngebieten der Städte
und Gemeinden im ländlichen Raum.
Ländliche Wege sind ein wesentlicher Infrastrukturbaustein, um ländliche Räume zu erschließen und zu entwickeln. Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und dienen nicht zuletzt auch touristischen Zwecken.
Angesichts der finanziellen Situation vieler Städte und Gemeinden im ländlichen Raum sind neue Lösungen gefragt, um das Wegenetz funktional zu erhalten.
Das Land gewährt Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum. Sie sollen unter Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen. Dabei sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, die Belange des Natur- und Umweltschutzes, die demografische Entwicklung sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu berücksichtigen.
LEADER steht für für „Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale“ (zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).
Die EU und das Land NRW unterstützen auch in der aktuellen Förderperiode von 2023 bis 2027 den Zusammenschluss von ländlichen Kommunen zu LEADER-Regionen.
VITAL steht für Verantwortlich - Innovativ -Tatkräftig - Attraktiv - Ländlich
In Anlehnung an das LEADER-Programm können in dem eigens für das Land NRW aufgesetzte Förderprogramm „VITAL.NRW“ innovative Projekte in vorab festgelegten Regionen von 2016 bis 2023 durchgeführt werden. Ziel ist die Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie.
Mit Organisationserlass vom 11. Juli 2022 ist das Aufgabengebiet „Dorferneuerung“ aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) übergegangen. Dort bestand mit der Förderung der Strukturentwicklung ländlicher Räume bereits ein Förderangebot mit ähnlichen Zielsetzungen und der gleichen Rechtsgrundlage – beide Förderungen fußen auf dem Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Vor diesem Hintergrund hat das MLV die zuvor getrennten Förderansätze „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ zu einem einheitlichen Förderangebot im Bereich der „Struktur- und Dorfentwicklung“ zusammengeführt. Mit der Änderung der Förderrichtlinie trägt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Umsetzung des Koalitionsvertrages bei und nutzt dabei entstehende Synergieeffekte.
Zur Unterstützung von ökologischem Landbau fördert das Land Nordrhein-Westfalen Öko-Modellregionen.
Die Bezirksregierung Detmold ist zuständige Behörde für die Bewilligung von Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen.
Stand: Juli 2023