BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

VITAL.NRW

VITAL steht für Verantwortlich - Innovativ -Tatkräftig - Attraktiv - Ländlich

In Anlehnung an das LEADER-Programm können in dem eigens für das Land NRW aufgesetzte Förderprogramm „VITAL.NRW“ innovative Projekte in vorab festgelegten Regionen von 2016 bis 2023 durchgeführt werden. Ziel ist die Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie.

Im Regierungsbezirk Detmold wurden die folgende zwei   VITAL.NRW-Regionen zur Förderung ausgewählt:

  • „GT 8“ (Borgholzhausen, Werther Westf., Versmold, Halle Westf., Harsewinkel, Gütersloh, Rietberg, Langenberg)
     
  • „Mühlenkreis Minden-Lübbecke“ (Stemwede, Rahden, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Hille, Hüllhorst, Petershagen, Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen)

Mit einem Budget in Höhe von insgesamt 1,55 Mio. Euro können in den anerkannten VITAL.NRW-Regionen innovative Projekte auf Grundlage der Entwicklungsstrategie in den Jahren 2017 bis 2023 umgesetzt werden.

Wie im LEADER-Förderprogramm der EU steht das bürgerschaftliche Engagement im Mittelpunkt der Aktivitäten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) der jeweiligen Region wenden. Hier steht unter anderem ein Regionalmanager zur Verfügung, der sie von der Projektidee bis zum endgültigen Projektantrag sowie der Durchführung des Projektes begleitet.

1. Umsetzung zugelassener Entwicklungsstrategien zur Stärkung der sozialen, ökologischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Beförderung der Integration und dauerhaften Ansiedlung von Migrantinnen und Migranten in ländlichen Gebieten durch Projekte und Aktionen (innovative Maßnahmen)

2. sonstigen nicht flächenbezogene Maßnahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“, welche die Voraussetzungen bestehender Förderrichtlinien erfüllen

3. Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit zur Generierung von Synergieeffekten, Förderung innovativer Entwicklungsansätze oder Initiierung und Stärkung von Wirtschaftspartnerschaften mit anderen ländlichen Regionen mit vergleichbaren Ausgangs- und Problemlagen.

  • 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 250.000 Euro generell

  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 350.000 Euro für Maßnahmen, die primär zum Zwecke der Integration von Migrantinnen und Migranten erfolgen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind über die jeweilige LAG bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, einzureichen.


Stand: April 2023