BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume

Das Land  NRW  fördert eine leistungsfähige Breitbandversorgung in den Wohngebieten der Städte
und Gemeinden im ländlichen Raum. 

 

Förderung des NGA 

(Next-Generation-Access), Unterversorgung < 30 Mbit/s  im ländlichen Raum 

Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden, Kreise

  1. Wirtschaftlichkeitslücke (s. Nr. 2.1 NGA-FörderRL) Gefördert  werden Zuschüsse von Gemeinden und Kreise an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in NGA-Netze
    [Wirtschaftlichkeitslücke =  Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, ausgelegt auf 7 Jahre]
     
  2. Betreibermodell (s. Nr. 2.2 NGA-FörderRL)
    Gefördert werden:
  • Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die ein leistungsfähiges Netz entsteht,
  • Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser,
  • Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard.

Die Förderung umfasst die Infrastrukturkomponenten bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik), der sich am/im Gebäude befindet.

  • Das Fördergebiet liegt innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“

    Förderkulisse in OWL: alle Städte und Gemeinden bis auf Teile der Stadtgebiete von Bielefeld und Paderborn

    Förderfähige Gemarkungen im Stadtgebiet Bielefeld:
    Babenhausen, Brönninghausen, Holtkamp, Jöllenbeck, Kirchdornberg, Lämershagen-Gräfinghagen, Niederdornberg-Deppendorf, Schröttinghausen, Senne I, Theesen, Ubbedissen, Ummeln, Vilsendorf

    Förderfähige Gemarkungen in Stadtgebiet Paderborn:
    Benhausen, Dahl, Marienloh, Neuenbeken, Wewer
     
  • Innerhalb der nächsten 3 Jahre erfolgt kein eigenwirtschaftlicher NGA-Ausbau eines Netzbetreibers (Feststellung durch Markterkundungsverfahren und Abfrage bei örtlichen Netzbetreibern)
  • Das Fördergebiet muss nachweislich eine Unterversorgung von weniger als 30 MBit/s aufweisen (siehe Breitbandatlas und anschl. Konkretisierung durch APL-Daten der Netzbetreiber im Markterkundungsverfahren) .
  • Straßenzuggenaue  Darstellung des auszubauenden Unterversorgungsgebietes (GIS-fähiges Polygon) nach dem Ergebnis der Markterkundung
  • Keine Förderung in Gewerbegebieten (Diese erfolgt nach dem Regionalen Wirtschaftsförderprogramm   Dezernat 34).
  • Offenes, transparentes und technologieneutrales Auswahlverfahren  (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnehmerwettbewerb) zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers
  • Nach Ausbau müssen im Versorgungsgebiet 85% der Haushalte Downlodraten von mind. 50 Mbit/s und 95% von mind. 30 Mbit/s erreicht werden.
  • 90%   der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    100% der zuwendungsfähigen Ausgaben nur bei finanzschwachen Kommunen.
  • Max. Fördersumme:
    a.) 2 Mio. € je Vorhaben bei Einzelgemeinden
    b.) 4 Mio. € je Vorhaben bei Zusammenschlüssen von Gemeinden
  • Bagatellgrenze: 25.000 € Fördersumme

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, einzureichen.

  • Vor der Antragstellung wird in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung, Dezernat 33 empfohlen.
  • Das Antragsverfahren ist in Anlage 1 des Leitfadens dargestellt.
  • Anträge werden zu bestimmten Stichtagen (jeden Monatsersten) anhand festgelegter Auswahlkriterien (s. Anlage 6 Leitfaden) von der Bezirksregierung bewertet und durch das MKULNV in einer landesweiten Rankingliste zusammengefasst. Die Rangfolge und die verfügbaren Haushaltsmittel entscheiden über die Förderung.

Weitere Breitbandförderprogramme (für Gewerbegebiete, Breitbandkoordinatoren/NGA-Entwicklungskonzepte und Kofinanzierung des Bundesförderprogramms) liegen in der Zuständigkeit des Dezernates 34.


Stand: Oktober 2020