Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Das Land NRW fördert eine leistungsfähige Breitbandversorgung in den Wohngebieten der Städte
und Gemeinden im ländlichen Raum.
Förderung des NGA
(Next-Generation-Access), Unterversorgung < 30 Mbit/s im ländlichen Raum
Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden, Kreise
- Wirtschaftlichkeitslücke (s. Nr. 2.1 NGA-FörderRL) Gefördert werden Zuschüsse von Gemeinden und Kreise an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in NGA-Netze
[Wirtschaftlichkeitslücke = Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, ausgelegt auf 7 Jahre]
- Betreibermodell (s. Nr. 2.2 NGA-FörderRL)
Gefördert werden:
- Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die ein leistungsfähiges Netz entsteht,
- Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser,
- Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard.
Die Förderung umfasst die Infrastrukturkomponenten bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik), der sich am/im Gebäude befindet.
- Das Fördergebiet liegt innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“
Förderkulisse in OWL: alle Städte und Gemeinden bis auf Teile der Stadtgebiete von Bielefeld und Paderborn
Förderfähige Gemarkungen im Stadtgebiet Bielefeld:
Babenhausen, Brönninghausen, Holtkamp, Jöllenbeck, Kirchdornberg, Lämershagen-Gräfinghagen, Niederdornberg-Deppendorf, Schröttinghausen, Senne I, Theesen, Ubbedissen, Ummeln, Vilsendorf
Förderfähige Gemarkungen in Stadtgebiet Paderborn:
Benhausen, Dahl, Marienloh, Neuenbeken, Wewer
- Innerhalb der nächsten 3 Jahre erfolgt kein eigenwirtschaftlicher NGA-Ausbau eines Netzbetreibers (Feststellung durch Markterkundungsverfahren und Abfrage bei örtlichen Netzbetreibern)
- Das Fördergebiet muss nachweislich eine Unterversorgung von weniger als 30 MBit/s aufweisen (siehe Breitbandatlas und anschl. Konkretisierung durch APL-Daten der Netzbetreiber im Markterkundungsverfahren) .
- Straßenzuggenaue Darstellung des auszubauenden Unterversorgungsgebietes (GIS-fähiges Polygon) nach dem Ergebnis der Markterkundung
- Keine Förderung in Gewerbegebieten (Diese erfolgt nach dem Regionalen Wirtschaftsförderprogramm Dezernat 34).
- Offenes, transparentes und technologieneutrales Auswahlverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnehmerwettbewerb) zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers
- Nach Ausbau müssen im Versorgungsgebiet 85% der Haushalte Downlodraten von mind. 50 Mbit/s und 95% von mind. 30 Mbit/s erreicht werden.
- 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
100% der zuwendungsfähigen Ausgaben nur bei finanzschwachen Kommunen. - Max. Fördersumme:
a.) 2 Mio. € je Vorhaben bei Einzelgemeinden
b.) 4 Mio. € je Vorhaben bei Zusammenschlüssen von Gemeinden - Bagatellgrenze: 25.000 € Fördersumme
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, einzureichen.
- Richtlinie des MKULNV über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des NGA-Ausbaus im Ländlichen Raum vom 19.04.2016
- Leitfaden zur Umsetzung des NGA-Förderung im ländlichen Raum in der jeweils gültigen Fassung
- Beihilferechtliche Grundlage: Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2016
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013).
- Vor der Antragstellung wird in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung, Dezernat 33 empfohlen.
- Das Antragsverfahren ist in Anlage 1 des Leitfadens dargestellt.
- Anträge werden zu bestimmten Stichtagen (jeden Monatsersten) anhand festgelegter Auswahlkriterien (s. Anlage 6 Leitfaden) von der Bezirksregierung bewertet und durch das MKULNV in einer landesweiten Rankingliste zusammengefasst. Die Rangfolge und die verfügbaren Haushaltsmittel entscheiden über die Förderung.
Weitere Breitbandförderprogramme (für Gewerbegebiete, Breitbandkoordinatoren/NGA-Entwicklungskonzepte und Kofinanzierung des Bundesförderprogramms) liegen in der Zuständigkeit des Dezernates 34.
Stand: Oktober 2020
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: