Sprengstoffwesen
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (wie Sprengstoffen, Zündmitteln und pyrotechnischen Gegenständen) ist im Sprengstoffgesetz und den darauf erlassenen Verordnungen geregelt.
Unsere wesentlichen Aufgaben im Bereich Sprengstoffwesen sind das Bearbeiten von Anträgen auf
- eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie eines Befähigungsscheines,
- eine Genehmigung für die Errichtung sowie für den Betrieb eines Lagers für Explosivstoffe und explosionsgefährlichen Stoffe,
- das Überwachen von Feuerwerken und von gewerblichen Sprengungen sowie der Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen,
- die Durchführung von Marktkontrollen und Überprüfungen auf Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk.
- Sicheres Silvesterfeuerwerk / Informationen für den Einzelhandel pdf
Antragsformulare (nicht barrierefrei)
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
- pdf 98 KB - Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG
- pdf 70 KB - Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbeschreinigung nach § 34 Absatz 2 der 1. SprengV
- pdf 1,90 MB - Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
- pdf 50 KB - Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Verkehr und Umgang mit bzw. den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 und T
- pdf 41 KB - Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG / Änderungsanzeige zur Anzeige / Beendigung einer Räumstelle
- pdf 97,7 KB
Stand 2023 / Ka
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: