Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
Grundlage ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasser-Risiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist.
Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit dem 01. März 2010).
Zur Umsetzung sind drei wesentliche Schritte vorgesehen, die in einem Zyklus von sechs Jahren jeweils wiederholt werden:
- Vorläufige Bewertung und Festlegung der Risikogebiete.
- Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten und Hochwasser-Risikokarten.
- Erarbeitung von Hochwasser-Risiko-Managementplänen mit "Strategischer Umweltprüfung (SUP)".
Die für den aktuell laufenden zweiten Zyklus überarbeitete Risikogewässerkulisse als Karte:
- 1,58 MB pdf.
Weitere Informationen zu diesem Thema, die Gefahrenkarten und Risikokarten, die Hochwasser-Risiko-Managementplänen oder auch die Hochwasserschutzfibel des Bundesverkehrsministeriums finden Sie hier.
Die Aufstellung der Hochwasser-Risiko-Managementpläne des zweiten Zyklus wurde zum 21.12.2021 abgeschlossen. Die Bekanntmachung über deren Annahme sowie die Unterlagen finden Sie hier.
In Nordrhein-Westfalen wird zusätzlich für jede Kommune ein eigener Steckbrief erstellt. Darin wird einerseits das Hochwasserrisiko vor Ort dargestellt. Außerdem enthalten die Steckbriefe eine Übersicht der bereits umgesetzten sowie der noch geplanten Maßnahmen im Bereich der jeweiligen Kommune. Den Steckbrief für Ihre Kommune sowie alle weiteren Kommunensteckbriefe finden Sie hier.
Die Bund- / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat auf ihren Internetseiten ebenfalls Publikationen zum Thema EG-HWRM-RL erstellt. Diese Dokumente stehen auf den Internetseiten der LAWA zum Download bereit und können beim Erich-Schmidt-Verlag in gedruckter Form bezogen werden.
Stand 2022 / Ka