Bild: Eine Kläranlage / ©Bezirksregierung Detmold
Aufgabenschwerpunkte
Überwachung von kommunalen Abwasseranlagen
- Überwachung der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der sonstigen kommunalen Abwasseranlagen und Einleitungen im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln der Technik in Bau und Betrieb.
- Prüfung der Einhaltung der SüwVO Abw und SüwV-Kom.
Erarbeitung von wasserwirtschaftlichen und abwassertechnischen Stellungnahmen / Prüfungen von Abwasseranlagen und bei geplanten Abwassereinleitungen
Fachliche Stellungnahme / Prüfung entsprechend den Regeln der Technik / dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsplänen, Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der ökologischen und hydraulischen Leistungsfähigkeit der Gewässer unter Einbeziehung der Erkenntnisse und Ergebnisse der Überwachung:
- Konzepten der Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungskonzepte und Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte)
- Anzeigen und Genehmigungsanträgen gemäß § 57 Absatz 1 und Absatz 2 Landeswassergesetz
- Einleitungsanträge nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz
Beratung von Betreibern, Planern und Behörden
- hinsichtlich der Planung von kommunalen Abwasseranlagen und geplanten Abwassereinleitungen,
- bei der Aufstellung von Sanierungskonzepten (zum Beispiel für Kanalnetze und Fremdwasser unter Anwendung von EDV-Anwendungen),
- hinsichtlich der ABK / NBK-Fortschreibungen und ABK / NBK-Berichte,
- hinsichtlich Förderungsmöglichkeiten durch das Land aus Mitteln der Abwasserabgabe.
Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen zu
- Förderanträgen nach dem Förderprogramm "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung Abwasser NRW" (ResA) gegenüber der NRW-Bank,
- Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplänen,
- Bauleitplanungen / Bauanträgen,
- AbwAG-Anträgen [zum Beispiel gemäß § 8 AbwAG NRW].
Stand 2024 / Ka
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