BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Abfallwirtschaft - Fördermöglichkeiten im Bereich Altlasten und Bodenschutz

Was wird gefördert und wer ist anspruchsberechtigt?

 

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seine Kommunen bei ihren Aufgaben im Bereich Altlasten und Bodenschutz mit verschiedenen Förderprogrammen:

 

Förderprogramm

Was wird gefördert?

Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Erfassung von Altablagerungen oder Altstandorten auch auf ehemals genutzten Flächen.
  • Gefährdungsabschätzung einschließlich eventuell notwendiger historischer Recherchen.
  • Sanierungsuntersuchungen.
  • Erstellung von Sanierungsplänen.
  • Entwurfs-/Genehmigungs- und Ausführungsplanungen für Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen.
  • Durchführung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen (bei gleichbleibender Nutzung der Fläche).

Untersuchung und Sanierung von kieselrotverunreinigten Flächen

  • Untersuchung und Gutachten; soweit für die Entsorgung erforderlich.
  • Entnahme, Transport und Entsorgung des Kieselrots.
  • Notwendige Maßnahmen zum Arbeits- und Nachbarschutz.

Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes

  • Erfassung von Brachflächen.
  • Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen auch auf ehemals genutzten Flächen.
  • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen
  • Erstellung digitaler Bodenbelastungs- und Bodenfunktionskarten
  • Untersuchungen zum Erhalt und der Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
  • Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände.
  • Juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Verwaltung oder die Veräußerung von Grundstücken gerichtet ist.
  • Eigenbetrieb der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilfinanzierung gewährt, wobei die Höhe der Zuwendung 80 % der förderfähigen Kosten beträgt. Der Zuwendungsbetrag muss dabei jedoch mindestens 20.000,00 Euro betragen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Förderung erfolgt nach der Dringlichkeit. Hierzu wird der Grad der Umweltgefährdung bewertet und eine Dringlichkeitsliste (Förderprogramm) dem Regionalrat vorgelegt. Bei akuter Gefahr ist eine Förderung jedoch auch außerhalb der Dringlichkeitsliste möglich.

Weitere Informationen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Altlasten / Bodenschutz entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten:

  1. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes
    - pdf  4,20 MB (nicht barrierefrei)
  2. Formblatt Förderantrag
    - pdf  1,94 MB (nicht barrierefrei)
  3. Richtlinie über die Aufstellung von Dringlichkeitslisten
    - pdf 615 KB (nicht barrierefrei)
  4. Anmeldung einer Maßnahme zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste
    - pdf 966 KB (nicht barrierefrei)
  5. Formblatt zur Mittelanforderung
    - pdf 10,46 KB (nicht barrierefrei)
  6. Verwendungsnachweis für Altlastenförderung
    - pdf 18,38 KB (nicht barrierefrei)
  7. Muster Sachbericht zum Förderprojekt, Anlage 2 der BAfrl, Maßnahmen 1.1.1 und 1.1.4
    - pdf  431 KB (nicht barrierefrei)
  8. Muster Sachbericht zum Förderprojekt, Anlage 2 der BAfrl, Maßnahmen 1.1.2 und 1.1.3
    - pdf 541 KB (nicht barrierefrei)

Durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderte Projekte

  1. Sanierung Muttkuhle in Minden
    - pdf 487 KB
  2. Sanierung einer Teeröl-Altlast, Dachpappenfabrik (im Archiv)
  3. Sanierung der Wurfscheibenschießanlage Lemgo-Lüerdissen
     - pdf 763 KB
  4. Sanierung des Sportplatzes Warburg-Nörde
    - pdf 1,19 MB
  5. Orientierende Untersuchung Flugplatz Gütersloh / Princess Royal Barracks
    - pdf 659 KB

 

 

Stand 2023 / Ka