Gewährung von Fördermitteln
Landesfachverbände, Sportvereine oder Kommunen unseres Landes
Nationale oder internationale Meisterschaften bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen
Einzelfallentscheidung.
Die Förderhöhe hängt im Einzelfall vom Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landesfachverbandes bzw. des entsprechenden Bundesverbandes ab und von der Höhe der Mittel, die jährlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.
Förderanträge sind grundsätzlich an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat Leistungssport, 40190 Düsseldorf zu richten.
Förderanträge sind bis zum 30.11. des der Veranstaltung vorausgehenden Jahres bei der Staatskanzlei einzureichen. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die der jeweilige Fachverband selbst ausrichtet, als auch für solche Veranstaltungen, die unter Federführung durch Mitgliedsvereine oder Kommunen ausgerichtet werden.
Eine Veranstaltung kann grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln bezuschusst werden, wenn der entsprechende Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung vorliegt. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos zu beantragen
Dem förmlichen Förderantrag ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Sportereignis stehenden Einnahmen und Ausgaben hervorgehen müssen, beizufügen.
Stand: Oktober 2024
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