BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Schulpflichtverletzung

Sowohl den Eltern als auch den Schülerinnen und Schülern obliegen Pflichten.

Eltern von schulpflichtigen Kindern sind verpflichtet, die Kinder an einer Schule anzumelden. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler verstoßen gegen ihre Pflichten, wenn sie ab dem vierzehnten Lebensjahr ihrer Schulpflicht nicht nachkommen.

Kommen Eltern oder Schüler der Schulpflicht nicht nach, handelt es sich um eine Schulpflichtverletzung, die sowohl von der Schule als auch von den Aufsichtsbehörden verfolgt wird. Die Schulpflichtverletzungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet.

In den Fällen, in denen schulpflichtige Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern einer Anmeldung an einer Schule nicht nachkommen oder diese verweigern, erfolgt die Zuweisung zu einer Schule durch die Bezirksregierung Detmold.

 

Stand: Februar 2021