BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Nachteilsausgleich

im Abitur an Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg (Anlage D) sowie den Zentralen Prüfungen (ZP) 10 an Waldorfschulen

  • Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
     
  • Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer chronischen Erkrankung, die mit zielgleicher Förderung die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben.

Die Beantragung des Nachteilsausgleichs erfolgt formlos von den Eltern oder der Lehrkraft bei der Schulleitung. Zur Begründung sind vorliegende Nachweise wie Atteste, med. Diagnosen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Fördermaßnahmen beizufügen. Die Klassen- oder Stufenkonferenz beschreibt die Fördermaßnahmen, dokumentiert sie und macht diese damit über die Schullaufbahn transparent und nachprüfbar.

Die Art und der Umfang des Nachteilsausgleichs sind so auszurichten, dass die in der Behinderung, dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder in der chronischen Erkrankung begründete Benachteiligung ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit weitestgehend entsprochen wird.

Die Anträge auf Nachteilsausgleich im Rahmen der Abiturprüfungen an Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg sowie den ZP 10 Prüfungen an Waldorfschulen stellt die Schulleitung bei der oberen Schulaufsicht bis spätestens nach den Herbstferien des den Abiturprüfung sowie ZP 10 Prüfungen vorausgehenden Jahres. Sollten auf Grund akut eingetretener Behinderungen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Nachteilsausgleiche erforderlich werden, so sind diese umgehend zu beantragen.

Für die Beantragung des Nachteilsausgleiches durch die Schulleitungen nutzen Sie bitte den hier hinterlegten Antrag und fügen Sie alle geforderten Unterlagen bitte bei.

Hinweise zum generellen Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe I und II finden Sie in den Arbeitshilfen für Schulen vom Ministerium für Schule und Bildung NRW unter folgendem Link https://www.schulministerium.nrw/inklusion-recht.

Mai 2023