BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Externenprüfung

Externenprüfungen ermöglichen es Ihnen, bestimmte Schulabschlüsse nachträglich zu erwerben.

Ihnen fehlt ein bestimmter Schulabschluss oder Berufsabschluss?

Folgende Schulabschlüsse können Sie erwerben:

  • Erster Schulabschluss
  • Erweiterter Erster Schulabschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachhochschulreife (Berufsabschluss muss bereits vorliegen!)
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den angestrebten Abschluss nicht besitzt und sowohl die Vollzeitschulpflicht nach § 37 SchulG NRW als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II nach § 38 SchulG NRW erfüllt hat.

Über die Ausnahmen und die speziellen Zulassungsvoraussetzungen der verschiedenen Externenprüfungen können Sie sich unter den angegebenen Rufnummern informieren.

Im Unterschied zu einem schulisch geregelten Bildungsgang werden Sie nicht durch einen regulären Schulbesuch auf die Teilnahme an der Prüfung vorbereitet. Ihre Prüfungsvorbereitung kann z. B. durch Selbststudium erfolgen, es wird jedoch die Teilnahme an speziellen Vorbereitungskursen empfohlen. Bezüglich des Angebotes an Vorbereitungskursen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Bildungseinrichtungen (z. B. VHS) Ihres jeweiligen Wohnortes.

Sie haben sich entschlossen, sich zu einer Externenprüfung anzumelden?

Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Bezirksregierung.

Bewerber aus anderen Bundesländern können an diesen Prüfungen nicht teilnehmen.

Letztmöglicher Anmeldetermin für die jeweiligen Schulabschlüsse:

Erster Schulabschluss:
01.11. jeden Jahres

Erweiterter Erster Schulabschluss:
01.11. jeden Jahres

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):
01.11. jeden Jahres

Fachhochschulreife:
01.11. jeden Jahres

Allgemeine Hochschulreife:
01.09. jeden Jahres

Die erforderlichen Formulare und weitere Informationen finden Sie hier:

Erster und Erweiterter Erster Schulabschluss:

 

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife):

 

Fachhochschulreife:

 

Allgemeine Hochschulreife (Abitur):

 

Änderung der Anmeldefrist

„Die Externenprüfung für Bildungsgänge am Berufskolleg ist in der Allgemeinen Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (PO-Externe-BK) sowie nach Maßgaben der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) geregelt. Diese PO-Externe-BK ist zuletzt durch die Verordnung am 02. April 2025 geändert worden. Die Änderungen dieser Verordnung sind zum 01.08.2025 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Veränderung ist die Anmeldefrist vom 1. Februar jeden Jahres auf den 1. November jeden Jahres vorgezogen worden.

 

Berufsfachschule:

      Fachbereiche Kinderpflege/Sozialassistent:

Fachschule:

      Fachbereich Sozialwesen

Fachbereich Agrarwirtschaft, Gestaltung, Hauswirtschaft, Informatik und Technik

                                                                                                                                                  Stand: Februar 2026