BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Erweiterungsprüfungen

Die Erweiterungsprüfung ergänzt das Abiturzeugnis um die Anerkennung des

  • Latinums,
  • Kleinen Latinums,
  • Graecums,
  • Hebraicums.

 

Dadurch werden Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch nachgewiesen, die für einige Studiengänge erforderlich sind.

Zu diesen Erweiterungsprüfungen können im Regierungsbezirk Detmold nur Bewerberinnen bzw. Bewerber (Studierende an den Hochschulen, die diese Berechtigung im Rahmen ihres Studiums benötigen) zugelassen werden, die entweder im Regierungsbezirk Detmold studieren oder hier ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Prüfungen finden im Regierungsbezirk Detmold zweimal im Jahr statt. Und zwar im Frühjahr und im Herbst.

Die nächsten Prüfungstermine und Prüfungsorte:

 

Schriftliche Prüfung

Mündliche Prüfung

Latein

 

 

Paderborn

Frühjahr:  03.03.2023

Frühjahr: 17.03.2023 

Bielefeld

Herbst:    25.08.2023

 Herbst: 04.09.2023 bis 22.09.2023

Griechisch

   

Paderborn

Frühjahr:  03.03.2023

Frühjahr:  17.03.2023

Bielefeld

Herbst:    04.08.2023

Herbst: 11.09.2023 bis 16.09.2023

Hebräisch

Im Regierungsbezirk Detmold wird keine Erweiterungsprüfung zum Abitur in Hebräisch durchgeführt.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Bezirksregierung Köln.

 

Anmeldeschluss für alle Prüfungstermine ist jeweils 6 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung.

Abmeldungen

Abmeldungen von der Erweiterungsprüfung sind bis zum Beginn des schriftlichen Teiles jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

Diese müssen dazu in Schriftform spätestens am letzten Werktag vor dem jeweiligen Termin der schriftlichen Prüfung bei der Bezirksregierung Detmold oder beim Prüfer eingegangen sein.

Nach Beginn des schriftlichen Teils ist bei einem nicht wahrzunehmenden Prüfungstermin grundsätzlich die Vorlage einer Ärztlichen Bescheinigung (Krankmeldung spätestens vom Prüfungstag) erforderlich.

Wichtig!

Wir weisen darauf hin, dass an der Erweiterungsprüfung im Regierungsbezirk Detmold nur folgender Personenkreis teilnehmen kann:

  • Schüler/innen im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung (Schule muss im Regierungsbezirk Detmold liegen).
  • Studenten, die die Hochschulreife bereits erworben haben, jedoch die für den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzungen geforderten Lateinkenntnisse, Griechischkenntnisse oder Hebräischkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben.
    An den Prüfungen können auch Studierende teilnehmen, die diese Berechtigung im Rahmen ihres Studiums zu einem anderen Zweck benötigen. Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung grundsätzlich nur dann erfolgen kann, wenn eine Einschreibung für das aktuelle Semester – in dem die jeweilige Prüfung stattfindet – vor dem Anmeldeschluss bereits erfolgt ist und die Prüfung erforderlich ist.
    Des Weiteren muss der Studienort oder der Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold liegen (Ausnahmen hiervon sind nicht möglich).

Weitere Personen können keine Zulassung zur Erweiterungsprüfung bekommen.

Wenn Sie im Regierungsbezirk Detmold wohnen oder an einer Hochschule/Universität eingeschrieben sind, die Erweiterungsprüfung aber außerhalb des Regierungsbezirks absolvieren wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter nachfolgenden Links:

Stand: Januar 2023