Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Landtag Fördermittel für Aktivitäten öffentlicher Musikschulen aus, die profilbildend für die Institution sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens.
Es gelten die Fördergrundsätze für die Förderung von profilbildenden Musikschulprojekten für Bewilligungen im Förderjahr 2023 vom 02.02.2023. Dieser Ausschreibungstext dient der Erläuterung.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Jahresthemen und damit ein Schwerpunkt für Projekte, mit denen die Musikschulen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagieren:
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Stärkung der Ensemble- und Chorarbeit in Musikschulen und in Kooperationen zur Abmilderung der Corona-Folgen,
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Förderung musikalischer und musikpädagogischer Talente an der Musikschule und in Kooperation mit Partnern,
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Gestaltung der Übergänge zwischen Kita und JeKits sowie zwischen JeKits und weiterführender Schule oder
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musikalische und musikpädagogische Projekte zum Themenbereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Für die Projekte gilt eine Mindestfördersumme von 2.000,- EUR.
Bei der Antragstellung sind folgende formale Aspekte zu berücksichtigen:
muss bei der
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 / Kultur
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
bis zum 23. März 2023 per Internet (siehe unten) eingereicht werden und
konkrete Projektziele benennen, die anhand messbarer Kriterien erreicht werden können. Diese Kriterien sind nachvollziehbar darzulegen.
Die Antragstellung erfolgt ab sofort online unter https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login.
Nach Antragsfrist eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- In einer ausführlichen inhaltlichen Projektbeschreibung sind Aussagen zu den Zielen, Zielgruppen und Strategien sowie zur Leistungsfähigkeit eigener Kräfte und externer Partner zu treffen.
- Es muss ein aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Nur projektspezifische Kosten dürfen geltend gemacht werden. Die Kosten sind auf der Basis der kassenmäßigen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben aufzuführen. Darüber hinaus können Ein- und Ausgaben nach der „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft“ angegeben werden. Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen (z.B. 30 Stunden für eine Honorarkraft à 20 € = 600 €). Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben.
- Bürgerschaftliches Engagement kann unter Beachtung der Grenzen und der Regelungen von Nr. 5.1 der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung vom 12.12.2022 anerkannt werden.
- Investitionskosten (z.B. Anschaffung von Instrumenten oder technischen Geräten) sind i.d.R. nicht förderfähig.
- Es muss ein Eigenanteil von mindestens 20 % eingebracht werden. Der Eigenanteil kann nicht durch externe Kooperationspartner erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Musikschulen.
- Liegt die Realisierung des Projektes auch im Interesse von Dritten, sollen diese sich an der Finanzierung angemessen beteiligen. Beiträge dieser Kooperationspartner sind Drittmittel und ersetzen nicht den Eigenanteil.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein und es darf mit der Projektdurchführung auch nicht begonnen werden, bevor ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde. Es sei denn, die Regelung von Nr. 6.4 a) der Allgemeinen Richtlinie von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung v. 12.12.2022 trifft auf das beantragte Projekt zu.
- Förderjahr ist das Kalenderjahr. Für Maßnahmen, die mehrjährig aufeinander aufbauen, können mehrjährige Anträge gestellt werden. Für Projekte, die im Jahr 2023 beginnen, ist eine maximal dreijährige Förderung möglich. Außerdem können schuljahresbezogene Anträge haushaltsjahrübergreifend beantragt werden. Es sind im Zuwendungsantrag die Gesamtkosten, die Eigenanteile, die Mittel Dritter sowie die Förderbeträge je Kalenderjahr darzulegen.
- Nach Durchführung der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis gegenüber der zuständigen Bezirksregierung zu erbringen.
- Auf die Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung (RdErl. des MKW NRW vom 12.12.2022) wird hingewiesen.
Stand: Februar 2023