BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ziel des neuen Förderprogramms ist es, kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Ensembles aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste für die künstlerische Entwicklung mehr Planungssicherheit für die künstlerische Entwicklung und damit verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen.

Künstlerinnen/Künstler und Ensembles der Freien Darstellenden Künste, die seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich in Nordrhein-Westfalen arbeiten und hier ihren Sitz haben.

Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind Künstlerinnen/Künstler oder Ensembles die zurzeit die Spitzen- oder Exzellenzförderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten oder institutionell gefördert werden. 

Konzeptionsförderung im Zeitraum 2020 bis 2022 für mindestens zwei abgeschlossene Produktionen bzw. Festivals

Grundsätzlich förderfähig sind:

  • Ausgaben im Zusammenhang mit den Produktionen (bis einschl. Premiere) sowie den hierfür erforderlichen Recherchearbeiten (direkte Ausgaben),

  • Overheadausgaben für Büro und Verwaltung zur Stärkung der künstlerischen Arbeit, der Struktur und Vermarkung bis zu 15 v. H. der direkten Ausgaben.

Weitergehende verbindliche Auskunft finden Sie unter "Ausschreibung zur Konzeptionsförderung".

Entscheidungskriterien sind:

  • hohe künstlerische und fachliche Qualität der beantragten Projekte/Produktionen/Festivals,

  • innovative Ausrichtung der beantragten Produktionen in Thema und Ausdrucksform,

  • begrüßenswert ist ein inhaltlicher/thematischer Zusammenhang der vorgesehenen Produktionen,

  • wünschenswert ist eine finanzielle Beteiligung der jeweiligen Sitzkommune sowie weiterer öffentlicher und privater Dritter.

Die Konzeptionsförderung wurde 2019 erstmals ausgeschrieben und für die Dauer von drei Jahren von 2020 bis 2022 gewährt. Eine erneute Ausschreibung bleibt abzuwarten.

 Der Antrag ist

  • entsprechend der Fristsetzung in einer erneuten Ausschreibung
  • bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48/Kultur, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold

zu stellen.

Zusätzlich zum Standard-Antragsformular (in zweifacher Ausfertigung):

  • eine aussagekräftige, nach Jahren aufgeschlüsselte Beschreibung der geplanten Produktionen und Aktivitäten einschl. Angabe der Aufführungsorte (Spielstättennachweis), Anzahl der Aufführungen sowie Künstlerbiografien der wesentlichen Beteiligten,

  • zusätzlich eine maximal einseitige Kurzbeschreibung,

  • eine Übersicht der wesentlichen Produktionen der letzten 5-10 Jahre

  • einen nach Jahren getrennt aufgestellten detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, der auch in den Einzelpositionen nachvollziehbar und plausibel ist, einen Eigenanteil  i. H. v. mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vorsieht und den Status weiterer Förderer kennzeichnet.

Stand: August 2023