BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Symbolfoto Unterrichtsszene - iStock

Anerkennungsstelle für den Lehrkräftebereich

Die Fähigkeiten und das Wissen von Lehrkräften aus anderen Ländern sind in Nordrhein-Westfalen sehr willkommen.

Die Bezirksregierung Detmold ist zentral zuständig für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrkräftebereich aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Diese Staaten werden als sogenannte „Drittstaaten“ bezeichnet.

Wenn Sie in einem Drittstaat eine volle Lehrbefähigung erworben haben, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Anerkennung mit einem vergleichbaren Lehramt hier in Nordrhein-Westfalen. Eine volle Lehrbefähigung im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36/EG liegt vor, wenn Sie im Herkunftsstaat unmittelbaren und uneingeschränkten Zugang zum Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an öffentlichen Schulen haben.

Für den Fall, dass Sie keine volle Lehrbefähigung nachweisen können, informieren Sie sich gerne unter dem Link „Alternativen für einen Einstieg in den nordrhein-westfälischen Schuldienst“ weiter.

Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die von Ihnen eingereichten Ausbildungs- und Befähigungsnachweise wesentliche Unterschiede zu einer vergleichbaren nordrhein-westfälischen Lehramtsausbildung aufweisen.

Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, wird Ihre Berufsqualifikation unter der Bedingung anerkannt, dass Sie eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang/Eignungsprüfung) erfolgreich durchlaufen.  

Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend § 1 Abs. 3 Nr. 2 AnerkennungsVO sind Grundvoraussetzungen für eine Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung.
Der Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse kann jeweils erbracht werden durch:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in deutscher Sprache
    oder
  • ein Zertifikat über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 in den Bereichen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen
    oder
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium des Landesprüfungsamts für Lehrämter an Schulen.

Informationen zum Kolloquium finden Sie unter: 

https://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehrkraefte-aus-anderen-laendern

Scrollen Sie dort abwärts bis zum Punkt „Kolloquium zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ Dort finden Sie Hinweise zum Ablauf und Inhalt. Beachten Sie besonders die dort genannten Termine und Fristen.

Das Anerkennungsverfahren wird in deutscher Sprache geführt!
 

Erste Informationen zum Anerkennungsverfahren