Städtebauförderung
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Land und Bund den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu stellt der Bund Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes bereit, Land und Kommunen ergänzen diese. Grundlage der Bund-Land-Beziehungen ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. Die Kommunen erhalten die Mittel vom Land auf dem Wege der Zuwendung. Grundlage dafür sind die Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 nach den Förderbedingungen des Fördersatzerlasses 2024-2028.
Das Dezernat 35 - Bereich Städtebauförderung - berät und unterstützt die Kommunen in Ostwestfalen-Lippe bei der Erarbeitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung der städtebaulichen Quartiere.
Auf Grundlage der eingereichten Förderanträge wird durch das Dezernat 35 ein Vorschlag zum jährlichen Städtebauförderprogramm aufgestellt und dem zuständigen Ministerium zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Verkündung des Programms durch das Ministerium erstellt das Dezernat 35 die Zuwendungsbescheide und zahlt die Fördermittel, auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, auf Antrag aus.
Projektanträge zum Städtebauförderprogramm sind der Bezirksregierung jährlich zu übersenden bis zum
30. September
Downloads Antragstellung
Programmaufruf 2025 (PDF, 750 KB)
Musterdokumente und -tabellen zur FRL 2023
Fragen und Antworten zur FRL 2023
Antragsvordruck
Antragsvordruck STEP 2025 (DOCX, 73 KB)
Musterdokumente und -tabellen zur FRL 2008:
Kosten- und Finanzierungsübersicht (XLSX, 57 KB)
Datenblatt zur Einzelmaßnahme (DOCX, 14 KB)
Handreichung für Kommunen zur Vorlage bewilligungsreifer Antragsunterlagen (PDF, 240 KB)
weitere Formulare
Mustervorlage zahlenmäßiger Nachweis als Anlage zum Verwendungsnachweis (XLSX, 14 KB)
Beiblätter zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW (XLSX, 32 KB)
Beiblätter zum Landesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (XLSX, 27 KB)
Zwischennachweis nach N-Best Bau (PDF, 186 KB)
Verwendungsnachweis nach ANBest-G (PDF, 1,07 MB)
Verwendungsnachweis nach ANBest-P (PDF, 209 KB)
Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen
Stand: Januar 2025
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