BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Städtebauförderung

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Land und Bund den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu stellt der Bund Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes bereit, Land und Kommunen ergänzen diese. Grundlage der Bund-Land-Beziehungen ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. Die Kommunen erhalten die Mittel vom Land auf dem Wege der Zuwendung. Grundlage dafür sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 nach den Förderbedingungen des Fördersatzerlasses 2015.

Das Dezernat 35 - Bereich Städtebauförderung - berät und unterstützt die Kommunen in Ostwestfalen-Lippe bei der Erarbeitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung der städtebaulichen Quartiere.

Auf Grundlage der eingereichten Förderanträge wird durch das Dezernat 35 ein Vorschlag zum jährlichen Städtebauförderprogramm aufgestellt und dem zuständigen Ministerium zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Verkündung des Programms durch das Ministerium erstellt das Dezernat 35 die Zuwendungsbescheide und zahlt die Fördermittel, auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, auf Antrag aus.

Projektanträge zum Städtebauförderprogramm sind der Bezirksregierung jährlich zu übersenden bis zum

30. September

Stand: April 2024