BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neubau der B64/B 83 Brakel/Hembsen-Höxter in den Teilabschnitten 1 und 1b (03/21)

Als Träger des Vorhabens und aufgeteilt in drei Bauabschnitte plant der Landesbetrieb Straßenbau NRW den Neubau der B 64 zwischen Brakel-Hembsen und Höxter (B 64n) sowie den der B 83 zwischen der B 64n bei Höxter-Godelheim und Beverungen-Wehrden (B 83n). Das Vorhaben ist gem. § 17 des Bundesfernstraßengesetztes (FStrG) planfeststellungspflichtig. 

Der Teilabschnitt 1 umfasst die B 64n von Godelheim bis Höxter. Er beginnt ca. 900 m südwestlich von Godelheim an der zur B 83n und zur alten B 64 führenden Anschlussstelle. Er ist rd. 4,88 km lang und endet bei Höxter, wo er an die alte B 64 anschließt. Das Planfeststellungsverfahren hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW am 18.08.2011 bei der Bezirksregierung beantragt.

Der Teilabschnitt 1b umfasst zum einen den rd. 2,4 km langen mittleren Teil der B 64n. Er beginnt ca. 500 m nordöstlich der Ortsdurchfahrt Ottbergen und schließt südwestlich von Godelheim an den Abschnitt 1 an. Zu diesem Teilabschnitt gehört auch die Verlegung der bislang in Godelheim an die Ortsdurchfahrt der B 64 anschließenden B 83. Die neue B 83 (B 83n) soll über rd. 2,5 km Länge zwischen Beverungen-Wehrden und der erwähnten B 64n-Anschlussstelle neu errichtet werden. Den Planfeststellungsantrag für den Abschnitt 1b hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW am 10.08.2016 gestellt.  

Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den dritten und letzten Abschnitt 1a (Hembsen-Ottbergen, rd. 5,6 km) steht noch aus.

Die B 64n ist 3-streifig geplant, d. h. sie soll zusätzlich zu den beiden Richtungsfahrbahnen einen wechselseitigen Überholstreifen erhalten (sog. „Betriebsweise 2 + 1“). 

Verlaufen soll die B 64n auf der Westseite der DB-Strecke Langeland-Holzminden in unmittelbarer Parallelage zu dieser. Wie die Bahn soll sie damit westlich an Godelheim vorbeiführen. Die heutige Ortsdurchfahrt Godelheim soll entfallen. Zum Schutz der Bebauung Godelheims ist auf der Ostseite der B 64n aktiver Lärmschutz in Form einer 860 m langen und bis zu 6 m hohen Lärmschutzwand vorgesehen. Soweit erforderlich, ist auch eine Anpassung des örtlichen Wegenetzte geplant. 

Nicht zuletzt aufgrund der erhobenen Einwendungen sowie der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden in beide laufenden Planfeststellungsverfahren mehrfach unterschiedlich umfangreiche Planänderungen und Überarbeitungen der zu den jeweiligen Planunterlagen gehörenden Gutachten eingebracht (jeweils zeitgleich mit sog. „Deckblättern“, konkret den „Deckblättern“ A in 2018, B in 2019, C in 2020, D in 2021 und zuletzt E in 2023). 

Beide Bauabschnitte und die jeweiligen Verfahrensschritte (öffentliche Auslegung der Planunterlagen bzw. individuelle Beteiligungen in einfachen Deckblattverfahren) addiert sind von insgesamt 82 Personen Einwendungen gegen die Planung erhoben worden. Ein zweitägiger Erörterungstermin hat im November 2019 in Godelheim stattgefunden. Aufgrund der Überschneidungen beim zeitlichen Ablauf und auch solcher bezüglich des Einwenderkreises und der Einwendungsinhalte fand er als gemeinsame Erörterung in beiden Verfahren statt. In dem Termin hatten alle Einwender und alle Betroffenen sowie auch die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen und mit den Beteiligten zu diskutieren. 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie nach abschließender Prüfung der Planunterlagen und Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold am 26.03.2025 für beide Bauabschnitte gemeinsam den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der dem Vorhabenträger diverse Auflagen macht. So enthält der Beschluss für die B 64n des Bauabschnitts 1b, d.h. für die B 64n zwischen Ottbergen und dem Neuanschluss der B 83n an die B 64n, eine aufschiebende Bedingung. Hier darf der Bau der B 64n erst dann in Angriff genommen werden, wenn auch für den sich anschließenden dritten Bauabschnitt 1a von Hembsen bis Ottbergen ein Planfeststellungbeschluss vorliegt. Denn ohne diesen dritten Bauabschnitt hätte die B 64n nordöstlich von Ottbergen keinen Anschluss an das vorhandene Straßennetz. 

Die aus Gründen des Arten- und FFH-Gebietsschutzes erforderliche Umsiedlung der Schlingnattern und Zauneidechsen war dem Vorhabenträger im Übrigen bereits vorab am 16.04.2020 im Rahmen einer vorläufigen Anordnungen nach § 17 Abs. 2 FStrG genehmigt worden. Sie ist bereits erfolgt.

Die zur Abmilderung der Betroffenheiten landwirtschaftlich genutzter Grundstücke vorgesehene sog. „Unternehmensflurbereinigung“ hat die Bezirksregierung Detmold eingeleitet. 

Der Planfeststellungsbeschluss ist den Betroffenen per öffentlicher Auslegung zugestellt worden, die in den zwei Wochen vom 29.04.2025 bis zum 12.05.2025 in Höxter und Beverungen sowie parallel dazu hier im Internet zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen erfolgt ist. Die einmonatig Klagefrist ist abgelaufen, ohne dass beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine Klage eingegangen wäre. Der Beschluss ist damit bestandskräftig. 

 

Planunterlagen zum B 64n/B 83n-Abschnitt 1 Godelheim-Höxter:

                           ->  Inhaltsverzeichnis der Planunterlagen 

Planunterlagen für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (Auslegung 2011): siehe hier

Deckblatt A für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2016): siehe hier

Deckblatt B für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt C für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt D für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2021): siehe hier

Deckblatt E für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2023): siehe hier

 

Planunterlagen zum B 64n/B83n-Abschnitt 1b Ottbergen-Godelheim:

                           -> Inhaltsverzeichnis der Planunterlagen 

Planunterlagen für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (Auslegung 2016): siehe hier

Deckblatt A für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2018): siehe hier

Deckblatt B für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt C für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt D für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2021): siehe hier

 Deckblatt E für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2023):  siehe hier

 

Sonstige Unterlagen für den Abschnitt 1: siehe hier

Sonstige Unterlagen für den Abschnitt 1b: siehe hier

Bauabschnittsunabhängig durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung Teil 1: siehe hier

Bauabschnittsunabhängig durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung Teil 2: siehe hier

Bauabschnittsunabhängig durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung Teil 3: siehe hier