Die Bezirksregierung Detmold ist zuständig für
- die Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit für den Fall des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- die Genehmigung von Verzichtserklärungen auf die deutsche Staatsan-gehörigkeit im Falle des Besitzes einer weiteren Staatsangehörigkeit
- Entlassungen aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Sollten Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat). Die Auslandsvertretung nimmt zu Ihrem Antrag schriftlich Stellung und leitet die Unterlagen dann an das Bundesverwaltungsamt weiter.
Einbürgerungen / Ersatzbescheinigung
Für den Fall, dass Ihnen eine durch die Bezirksregierung Detmold bis zum Jahr 2008 ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhandengekommen ist und der entsprechende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Nachhinein durch diese nachgewiesen werden muss, kann Ihnen eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Diese können Sie formlos unter Angabe Ihres Namens und aktueller Adresse mit Angaben zum Einbürgerungszeitpunkt (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, Ihres Geburtsdatums, evtl. damaliger Namensführung und unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises schriftlich beantragen.
Die Verwaltungsgebühr für die Ersatzbescheinigung beträgt 25,00 Euro und wird per Rechnung erhoben.
Stand: November 2020
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