Die Bezirksregierung Detmold führt die Aufsicht über die 12 Einbürgerungsbehörden des Regierungsbezirks. Einbürgerungsbehörden sind dabei die sechs Kreise Höxter, Lippe, Paderborn, Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke, die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die fünf großen kreisangehörigen Städte Detmold, Paderborn, Gütersloh, Herford und Minden.
Die rechtliche Grundlage für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wie Einbürgerungen oder Verzichtserklärungen bildet das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Die Bezirksregierung Detmold ist zuständig für:
- Verzichtserklärungen (Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit)
- Erklärungserwerb (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung)
- Ersatzbescheinigungen (Bescheinigung über die bei uns erfolgte Einbürgerung).
Die Ausstellung einer Beibehaltungsgenehmigung zur Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27.06.2024 nicht mehr nötig und auch nicht mehr möglich. Nach deutschem Recht wird die generelle Mehrstaatigkeit hingenommen, sodass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verloren wird.
Bitte teilen Sie nach Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit dies Ihrer Meldebehörde unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Personalausweis) mit, sodass diese Staatsangehörigkeit im Melderegister erfasst werden kann.
Stand: Mai 2025
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