Für den Fall, dass Ihnen eine durch die Bezirksregierung Detmold bis zum Jahr 2008 ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhandengekommen ist und der entsprechende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Nachhinein durch diese nachgewiesen werden muss, kann Ihnen eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Diese können Sie formlos unter Angabe Ihres Namens und aktueller Adresse mit Angaben zum Einbürgerungszeitpunkt (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, Ihres Geburtsdatums, evtl. damaliger Namensführung und unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises textlich beantragen.
Die Verwaltungsgebühr für die Ersatzbescheinigung wird nach Verwaltungsaufwand bemessen und beträgt zwischen 5,00 und 51,00 Euro; im Regelfall wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben.
Stand: Mai 2025
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