BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neubau der B64/B 83 Brakel/Hembsen-Höxter in den Teilabschnitten 1 und 1b (03/21)

 

Als Träger des Vorhabens und aufgeteilt in drei Bauabschnitte plant der Landesbetrieb Straßenbau NRW den Neubau der B 64 zwischen Brakel-Hembsen und Höxter (B 64n) sowie den der B 83 zwischen der B 64n bei Höxter-Godelheim und Beverungen-Wehrden (B 83n). Das Vorhaben bedarf der Planfeststellung gem. § 17 des Bundesfernstraßengesetztes (FStrG).

 

Das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der Bundesstraße B 64/B 83 in dem Teilabschnitt 1 von Godelheim bis Höxter, der ca. 900 m südwestlich von Godelheim beginnt und auch den dort geplanten Einmündungsbereich der neuen B 83 auf die alte und die neue B 64 einschließt (B 64n/B 83n, Teilabschnitt 1), wurde aufgrund des Planfeststellungsantrags des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 18.08.2011 eingeleitet. Die Planunterlagen haben zusammen mit den zugehörigen Gutachten und der vorauslaufend für das Gesamtprojekt (d. h. auch für die beiden übrigen Planungsabschnitte) erstellten Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zeit vom 15.09.2011 bis zum 14.10.2011 in den Städten Höxter und Beverungen öffentlich ausgelegen. Einwendungsfrist war der 28. Oktober 2011. 54 Einwendungen sind erhoben worden.

 

Mit Schreiben vom 10.08.2016 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Planfeststellung für den mittleren Bauabschnitt 1b zwischen Höxter-Ottbergen und Höxter-Godelheim beantragt. Er beginnt ca. 500 m nordöstlich der Ortsdurchfahrt Ottbergen und schließt südwestlich von Godelheim an den Abschnitt 1 an. Gleichzeitig ist vorgesehen und ebenfalls Gegenstand dieses Antrags auf Planfeststellung, die bislang innerhalb von Godelheim an die B 64 anknüpfende Bundesstraße 83 zwischen Beverungen-Wehrden und Höxter-Godelheim zu verlegen und den entsprechenden Neubau (B 83n) südwestlich von Godelheim an die B 64n neu anzuschließen. Die eingereichten Planunterlagen haben – wiederum mit den zugehörigen Gutachten und auch der vorausgelaufenen Umweltverträglichkeitsprüfung – vom 31. August 2016 bis zum 30. September 2016 in den Städten Höxter und Beverungen öffentlich ausgelegen. Von der Möglichkeit, bis zum 14. Oktober 2016 Einwendungen zu erheben, wurde 18mal Gebrauch gemacht worden.

 

Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den dritten und letzten Abschnitt 1a (Hembsen-Ottbergen) steht noch aus.

 

Im B 64n/B 83n-Abschnitt 1 Godelheim-Höxter um/system/files/media/document/file/b_64_abschnitt_1_b_db_2023.zipfasst die B 64n eine Länge von rd. 4,8 km. Im B 64n/B 83n-Abscchnitt 1b Ottbergen-Godelheim sind es rd. 2,4 km. Die zum Abschnitt 1b gehörende B 83n ist rd. 2,54 km lang. Die B 64n ist durchgehend mit dem Regelquerschnitt RQ 15,5 geplant, d. h. zusätzlich zu den beiden Richtungsfahrbahnen soll sie einen wechselseitigen Überholstreifen erhalten (sog. „Betriebsweise 2 + 1“). Die zum Abschnitt 1b gehörende und rd. 2,54 km lange B 83n ist ohne wechselseitigen Überholstreifen mit dem zweistreifigen Querschnitt RQ 11,5 geplant.

 

Verlaufen soll die B 64n auf der Westseite der DB-Strecke Langeland-Holzminden in unmittelbarer Parallelage zu dieser. Wie die Bahn soll sie damit westlich an Godelheim vorbeiführen. Die heutige Ortsdurchfahrt Godelheim soll entfallen. Zum Schutz der Bebauung Godelheims ist auf der Ostseite der B 64n aktiver Lärmschutz in Form einer 860 m langen Lärmschutzwand vorgesehen. An dem das südliche Ende des B 64n/B83 n-Abschnitts 1 bildenden Knotenpunkt soll (s. o.) die B 64n mit der – heutigen – Ortsdurchfahrt der B 64 sowie mit der B 83n verknüpft werden.

 

Das örtliche Wegenetz soll – soweit erforderlich – angepasst werden.

 

Nicht zuletzt aufgrund der erhobenen Einwendungen sowie der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden in beide laufenden Planfeststellungsverfahren kleinere Planänderungen und teilweise Überarbeitungen der zu den jeweiligen Planunterlagen gehörenden Gutachten eingebracht (jeweils mit den „Deckblättern“ A, B, C, D und E).

 

Die von 2018 datierenden „Deckblätter A“ beider Verfahren wurden aufgrund neuer umweltrelevanter Unterlagen sowie aufgrund des Umfangs der Änderungen, die im Abschnitt 1 u. a.

 

  • eine Tieferlegung der Gradiente um ca. 2 m im Bereich der Ortslage Godelheim,
  • eine bahnhofsnahe Überführung für Fußgänger und Radfahrer anstelle der Geh- und Radwegunterführung im Bereich der Friedhofsstraße,
  • eine neue lärm-/schalltechnische Untersuchung,
  • einen vollständig überarbeiteten landschaftspflegerischen Begleitplan sowie
  • einen Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie beinhalten,

 

in der Zeit vom 29. August bis 28. September 2018 in den Städten Höxter und Beverungen öffentlich ausgelegt.

 

Im Verfahren für den Abschnitt 1b beinhalten die ausgelegten neuen Unterlagen neben dem auch für ihn geltenden wasserrechtlichen Fachbeitrag die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Buchenwälder der Weserhänge“. 

 

In diesem Deckblattverfahren wurden bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 12. Oktober 2018 insgesamt 39 Einwendungen erhoben.

 

Weitere kleinere Planänderungen bzw. überarbeitete Gutachten wurden in das Verfahren für den Abschnitt 1 im März 2019 und das für den Abschnitt 1b im Juli 2019 – jeweils als „Deckblatt B“ – eingebracht. Sie beinhalten u. a.

 

  • im Abschnitt 1 eine veränderte Maibach-Verlegung sowie zur Vermeidung der Inanspruchnahme einer Lebensraumtypfläche die Verlagerung eines Ersatzretentionsraums an der Nethe und
  • im Abschnitt 1b die Ausgestaltung des Wirtschaftswegenetzes, Überflughilfen für Fledermäuse entlang der Trasse der B 83n, Veränderungen am über die Nethe führenden Brückenbauwerk (vergrößerte lichte Weite), eine Verlagerung des Ersatzretentionsraums sowie Änderungen im landschaftspflegerischen Begleitplan

 

Die hiervon als Grundstückseigentümer oder Anlieger Betroffenen wurde per individueller Anhörung die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen gegeben. 

 

Im Oktober 2019 hat die Vorhabenträgerin Gegenäußerungen zu allen bis dahin erhobenen Einwendungen vorgelegt. Sie enthalten mit Blick auf einige Einwendungen und Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange auch einen ergänzenden Variantenvergleich. Am 21. und 22. November 2019 konnte daraufhin in Höxter-Godelheim in den Räumlichkeiten des Gasthauses Driehorst eine Erörterung stattfinden, die aufgrund der Überschneidungen beim zeitlichen Ablauf und auch solcher bezüglich des Einwenderkreises und der Einwendungsinhalte als gemeinsame Erörterung in beiden Verfahren durchgeführt wurde. In diesem Termin hatten alle Einwender und alle Betroffenen sowie auch die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen und mit den Beteiligten zu diskutieren. Zur Vorbereitung auf den Termin hatten die Einwender, Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange neben der Tagesordnung auch eine Ausfertigung der jeweiligen Gegenäußerung des Vorhabenträgers erhalten.

 

Gleichzeitig mit den Gegenäußerungen hatte der Vorhabenträger im Oktober 2019 für beide Planfeststellungsverfahren jeweils auch das „Deckblatt C“ eingereicht. Es enthält keine Planänderungen im eigentlichen Sinne, sondern ausschließlich Aktualisierungen als Bestandteil der Planunterlagen schon vorliegender Gutachten, konkret der Verkehrsuntersuchung und der auf den darin ermittelten Verkehrsaufkommen beruhenden lärmtechnischen Unterlagen sowie der Luftschadstoffuntersuchung. Die Gegenäußerungen hatten bereits auf diese aktualisierten Unterlagen abgestellt und sie waren auch Gegenstand des Erörterungstermins.

 

Die Möglichkeit, z. B. insoweit schriftlich gegen die Unterlagen der beiden „Deckblätter C“ einzulegen, als die auf der Grundlage der neuen Verkehrsdaten ermittelten Beurteilungsparameter von denen der alten lärmtechnischen Unterlagen vom Juli 2017 (vgl. „Deckblatt A“ für den 1. Abschnitt) bzw. Mai 2016 (vgl. 2016 ausgelegte Unterlagen für den Abschnitt 1b) abweichen, bestand jedoch 2019 noch nicht. Bereits im Erörterungstermin hatte der Vorhabenträger zudem angekündigt, die beiden Luftschadstoffuntersuchungen wegen der inzwischen vorliegenden Neufassung des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) nochmals zu aktualisieren und aktuelle Berechnungen der Stickstoffeinträge (N-Deposition) in FFH-Gebiete vorzulegen.

 

Nachdem der Vorhabenträger die beiden „Deckblätter C“ am 23.07.2020 jeweils entsprechend aktualisiert hatte, sind die Deckblattunterlagen inklusive Verkehrsuntersuchung und lärmtechnischer Unterlage vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 öffentlich ausgelegt worden. Einwendungen konnten bis zum 07.10.2020 erhoben werden. Eine Einwendung wurde vorgelegt.

 

Die sich auf naturschutzfachliche Unterlagen, Maßnahmen und Gutachten beschränkenden „Deckblätter D“ vom 19.05.2021 und „E“ vom 28.07.2023 lösen keine neuen Betroffenheiten Dritter aus, so dass dazu nur den einschlägigen Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde.

 

Nach dem Abschluss der Anhörungsverfahren steht nun jeweils unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse die abschließende Prüfung der Planunterlagen sowie die Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange an. Angestrebt wird eine gemeinsame Entscheidung in beiden Planfeststellungsverfahren. Sie ist nicht vor 2023 zu erwarten.

 

Für die im Rahmen vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitpläne vorgesehene Umsiedlung von Schlingnattern und Zauneidechsen ist zwischenzeitlich und unabhängig davon auf Antrag des Vorhabenträgers und nach den Regelungen des § 17 Abs. 2 FStrG am 16. April 2020 eine vorläufige Anordnung erteilt worden.

 

Hinweise zu den Grundstücksbetroffenheiten:

 

Mit den Planungen für den B 64n/B 83n-Abschnitt 1 gehen – bauzeitliche und die Planänderungen der Deckblätter und die Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans eingeschlossen – Inanspruchnahmen von Grundstücksflächen bzw. Flurstücken

 

    der Flur 1, 2, 4, 5, 6 und 8 der Gemarkung Godelheim der Stadt Höxter,

    der Flur 17, 18 und 19 der Gemarkung Höxter der Stadt Höxter,

    der Flur 15 und 16 der Gemarkung Amelunxen der Stadt Beverungen sowie

    der Flur 4 der Gemarkung Wehrden der Stadt Beverungen

 

einher.

 

Im Verfahren für die B 64n/B 83n im Teilabschnitt 1b sind es Grund- bzw. Flurstücke

 

    der Flur 3 der Gemarkung Ottbergen (Stadt Höxter),

    der Flur 2 und 4 der Gemarkung Godelheim (Stadt Höxer),

    der Flur 4, 13, 15 und 16 der Gemarkung Amelunxen (Stadt Beverungen) sowie 

    der Flur 2, 3, 4 und 8 der Gemarkung Wehrden (Stadt Beverungen).

 

Planunterlagen zum B 64n/B 83n-Abschnitt 1 Godelheim-Höxter:

                           ->  Inhaltsverzeichnis der Planunterlagen 

Planunterlagen für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (Auslegung 2011): siehe hier

Deckblatt A für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2016): siehe hier

Deckblatt B für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt C für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt D für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2021): siehe hier

Deckblatt E für den Teilabschnitt 1 der B 64n/B 83n (2023): siehe hier

 

Planunterlagen zum B 64n/B83n-Abschnitt 1b Ottbergen-Godelheim:

                           -> Inhaltsverzeichnis der Planunterlagen 

Planunterlagen für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (Auslegung 2016): siehe hier

Deckblatt A für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2018): siehe hier

Deckblatt B für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt C für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2019): siehe hier

Deckblatt D für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2021): siehe hier

 Deckblatt E für den Teilabschnitt 1b der B 64n/B 83n (2023):  siehe hier

 

Vorläufige Anordnung gem. § 17 Abs. 2 FSrG zur Umsiedlung von Reptilien im Rahmen vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (sog. „CEF-Maßnahmen“): siehe hier