BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Bild: Die Bastau - ein westlicher Nebenfluss der Weser

EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen "guten Zustand" der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen bzw. zu erhalten und schafft einen Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und weiteren Gesetzen und Verordnungen wurde die EG-WRRL in deutsches Recht übernommen. Die WRRL-Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Detmold koordiniert die Bewirtschaftungsplanung für die Gewässer in Ostwestfalen-Lippe.

Gewässer sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Naturhaushalts. Sie sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht und die Artenvielfalt. Oberflächengewässer haben nicht nur einen hohen Stellenwert für Pflanzen und Tiere als Lebensraum, sondern sind ebenso essentiell für unser Trinkwasser. Dieses stammt aus Grund- und Oberflächengewässern. Eine gute Wasserqualität und eine ausreichende Wassermenge sicherzustellen, wird auch angesichts auftretender Dürrezeiten immer wichtiger. Die Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) legt EU-weit Ziele für den Gewässerzustand fest und macht Vorgaben für die Berichterstattung.

So fordert die Wasserrahmenrichtlinie auch Flussgebiete in ihrer Gesamtheit zu betrachten. In Nordrhein-Westfalen wurden dazu in den Bezirksregierungen flussgebietsbezogene "Geschäftsstellen" eingerichtet. Diese sollen unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen und für eine abgestimmte Bewirtschaftungsplanung sorgen.

 

Die wesentlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind:

  • Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer einschließlich der Küstengewässer. Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer ist das Ziel das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustandes.
  • Schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe. Prioritär gefährliche Stoffe sollen gänzlich aus den Gewässern eliminiert werden.
  • Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser.
  • Trendumkehr der Verschmutzung beim Grundwasser, Herstellung eines guten chemischen und quantitativen Zustands.
  • Berücksichtigung des Verursacher- und des Kostendeckungsprinzips bei der Gestaltung der Wasserpreise, Berücksichtigung der finanziellen Aufwendungen, der Umwelt- und Ressourcenkosten und Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen nach Kosteneffizienzkriterien.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Örtliche Zuständigkeiten

Kreis Höxter = Herr Strese
Kreis Lippe = Herr Strese

Kreis Minden-Lübbecke = Herr Volkening
Kreis Herford = Herr Volkening

Kreis Gütersloh = Frau Püschel
Kreis Paderborn = Frau Püschel

Kreisfreie Stadt Bielefeld:

Entwässerung in die Weser = Herr Volkening

Entwässerung in die Ems = Frau Püschel
 

Der nordrhein-westfälische Anteil am Flussgebiet Weser liegt größtenteils in Ostwestfalen-Lippe. Im Regierungsbezirk Detmold wurde daher für die Koordination der Bewirtschaftung im Land Nordrhein-Westfalen die "Geschäftsstelle Weser" eingerichtet. Das Team der Geschäftsstelle ist aber auch für die "Bewirtschaftungsplanung" von Gewässern zuständig, die geographisch in Ostwestfalen-Lippe liegen. Dazu gehören Gewässer in den Einzugsgebieten der Flüsse Weser, Ems und Lippe. Die "Geschäftsstelle Ems" ist bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt, die "Geschäftsstelle Lippe" bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Auf der Internetseite "Flussgebiete NRW" informiert die Geschäftsstelle über die Maßnahmenumsetzung.

Die Wasserrahmenrichtlinie gilt für alle Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Küstengewässer und Seen) und für das Grundwasser. Für die Berichterstattung an die Europäische Kommission wurde für die Oberflächengewässer eine Grenze eingeführt, ab der eine Berichtspflicht besteht. Die Berichtspflicht gilt für Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer als 10 km² und Seen über 50 ha. 
Manche Flüsse und Bäche werden in mehrere Abschnitte, sogenannte Oberflächenwasserkörper (OFWK), unterteilt. Die Unterteilung in mehrere Oberflächenwasserkörper erfolgt z.B. wenn sich im Gewässerverlauf der „Fließgewässertyp“ ändert, oder größere Nebengewässer einmünden.

Übersicht der berichtspflichtigen Oberflächengewässer in OWL.

Nach dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 musste zunächst eine Bestandsaufnahme der Gewässer durchgeführt werden. Außerdem musste die Richtlinie in nationales Recht überführt werden. In Deutschland wurde dazu das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angepasst. Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Regelungen in Landesgesetzen und Verordnungen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bis Ende 2009 wurde der erste Bewirtschaftungsplan (1. BWP) mit Maßnahmenprogramm erstellt. Dieser wurde im Dezember 2009 veröffentlicht und galt, wie auch die beiden folgenden Pläne, für sechs Jahre. Die für 2015 angesetzte Zielerreichung „Guter Zustand“ wurde nur an wenigen Oberflächenwasserkörpern erreicht. Der zweite Bewirtschaftungsplan galt noch bis Dezember 2021. Derzeit befinden wir uns im dritten und offiziell letzten Bewirtschaftungszyklus der WRRL. Eine Übersicht über den Zeitplan und die Arbeitsschritte finden Sie hier.

Neben der guten chemischen Wasserqualität benötigen die Oberflächengewässer auch eine gute Gewässerökologie. Deshalb werden neben Wasserproben zur Überprüfung von stofflichen Einflüssen und Gewässertemperatur auch biologische Qualitätskomponenten untersucht, das sind z.B. Wasserpflanzen und Gewässerorganismen. In NRW erfolgt auch das Gewässermonitoring nach einem festgelegten Zeitplan in sogenannten Monitoringzyklen. Diese Zyklen dauern in der Regel drei Jahre. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt die Untersuchungen selbst durch oder beauftragt diese nach festen Vorgaben. Die dafür entwickelten Monitoringleitfäden gewährleisten eine hohe Qualität der Untersuchungsergebnisse. Regelmäßig wird so überprüft, ob der Zielzustand eines Wasserkörpers erreicht wurde. Die Ergebnisse werden zur Erstellung der Bestandsaufnahme verwendet, die wesentliche Grundlage für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne ist. Die wichtigsten Ergebnisse werden in den Planungseinheitensteckbriefen zusammengefasst, die Bestandteile der Bewirtschaftungspläne sind. 
Weitere Informationen zum Gewässermonitoring erhalten Sie hier: Flussgebiete NRW und LANUV NRW.

Für die Arbeit der Wasserwirtschaftsbehörden und zur Information der Öffentlichkeit wurde das Fachinformationssystem ELWAS-WEB aufgebaut. Über einen Daten- und Kartenteil können Messergebnisse und Fachdaten der Wasserrahmenrichtlinie und weiterer Fachbereiche angezeigt und abgerufen werden.

Bewirtschaftungspläne werden für sechs Jahre aufgestellt. Der aktuelle dritte Bewirtschaftungsplan gilt bis Dezember 2027. Er fasst die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung der Oberflächengewässer und des Grundwassers in NRW zusammen. Auf Grundlage der Messergebnisse und Wirkzusammenhänge (Defizit- und Kausalanalyse) wurde das Maßnahmenprogramm ebenfalls aktualisiert. Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung von stofflichen Einflüssen reichen dabei meist allein nicht aus. Informationen über die Vorgehensweise bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms für OWL erhalten Sie hier.

Die Umsetzungsfahrpläne wurden 2012 nach der Abstimmung in regionalen Kooperationen aufgestellt. In den UFP enthaltene konkrete Maßnahmen wurden von den jeweiligen Maßnahmenträgern (Städte, Gemeinden, Wasserverbände) in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden festgelegt. Die politischen Gremien (Räte, Kreistage, Verbandsversammlungen) wurden über die jeweiligen UFP informiert. In den Plänen werden eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen und mögliche und notwendige Schritte zur Verbesserung der Gewässerstrukturen dargestellt. Eine Verknüpfung der oft sehr detaillierten Einzelmaßnahmen der Umsetzungsfahrpläne mit den Programmmaßnahmen des Bewirtschaftungsplans hat insbesondere bei der Dokumentation von Maßnahmenumfang und -fortschritt Schwierigkeiten aufgezeigt. Um eine bessere Verbindung zwischen den Programmmaßnahmen des Bewirtschaftungsplans und den notwendigen Einzelmaßnahmen herzustellen waren gemäß § 74 des Landeswassergesetzes für NRW durch die Pflichtigen geeignete Übersichten zu erstellen. In Ostwestfalen-Lippe wurde nach Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Stadt Bielefeld eine einheitliche Systematik für ganz OWL entwickelt, die im Wesentlichen auf die Vorschläge und Planungen der Umsetzungsfahrpläne aufbaut und eine Brücke zum Maßnahmenprogramm schafft. 
Hier geht es zu den Maßnahmenübersichten.

Video:  96,5 MB 

Wasserrahmenrichtlinie Digitale Maßnahmenübersicht

Nachfolgende Links sind zum Zuladen eines Datendienstes in GIS:

Jährlich werden in Ostwestfalen-Lippe mehrere Millionen Euro in die Renaturierung von Gewässern und die Verbesserung des Hochwasserschutzes investiert. Ein großer Teil dieses Geldes stammt aus Fördermitteln des Landes NRW.
Die Broschüre „Gewässerentwicklung mit Mehrwert“ stellt die drei in Ostwestfalen-Lippe wirkenden Gewässerentwicklungsprojekte vor und zeigt an zehn Beispielen in der Region Ostwestfalen-Lippe, welche positive Effekte Gewässerrenaturierung mitbringt und/oder wo sich Synergien zu anderen Bereichen finden lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beispiele

  1. Gehle, Petershagen-Quetzen: Uferstreifen schützt das Gewässer
  2. Eilshauser Bach, Hiddenhausen: Sauberes Abwasser im Fluss
  3. Johannisbach, Bielefeld-Schildesche: Weg mit Wanderhindernissen
  4. Jückemühlenbach (Abroksbach), Steinhagen: Naherholung im Bürgerpark
  5. Bega, Lemgo: Weniger Schadenspotenzial - mehr Ökologie
  6. Werre, Detmold-Remmighausen: Leben im und Erlebnis am Gewässer
  7. Dalke, Gütersloh: Grünes Klassenzimmer und Naherholung am Fluss
  8. Ems und Schwarzwasserbach, Delbrück und Hövelhof: Entwicklungsmöglichkeiten für Landwirtschaft und Gewässer
  9. Ellerbach, Altenbeken-Schwaney: Ausgezeichneter Hochwasserschutz
  10. Eder, Großeneder: Bodenordnung bringt neue Form in Flächen, Wege und Gewässer

Die Broschüre steht digital zum Herunterladen hier zur Verfügung.


Zur Umsetzung von Strukturverbesserungen an Gewässern gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten; beispielsweise das Programm "Lebendige Gewässer" des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Mit dem Programm "Lebendige Gewässer" unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und fördert sie mit bis zum 80 %. Die Fördermittel stammen aus Einnahmen des Wasserentnahmeentgelds (WasEG) und können beim Fachdezernat Gewässerschutz / Oberflächengewässer der Bezirksregierung Detmold beantragt werden.

Mit dem Programm "Lebendige Gewässer" werden in Ostwestfalen Lippe auch die drei Gewässerentwicklungsprojekte gefördert. Insbesondere an kleineren Gewässern werden durch die Projektmitarbeiter erfolgreich Maßnahmen zur Strukturverbesserung durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Eine Gewässerrenaturierung kann auch als naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme erfolgen. Ersatzgeld, das durch Eingriffe in die Natur und Landschaft für Ausgleichmaßnahmen gezahlt wurde, kann aber auch zur Finanzierung der Eigenanteile bei der Förderung durch das Programm "Lebendige Gewässer" eingesetzt werden.

Zur Förderung können auch EU- und Bundesmitteln, zum Beispiel EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung), herangezogen werden. Ein Förderprogramm für Strukturverbesserungen an den Bundeswasserstraßen ist das Blaue Band Deutschland.

2023 / Karla