Gewässerschutz und Oberflächengewässer
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. [Auszug Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 1a]
Wir bewilligen im Regierungsbezirk Detmold die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung.
Grundlagen bilden die entsprechenden Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach sind förderfähig:
Gewässerentwicklungen zur ökologischen Verbesserung der Gewässer
Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern
Die Förderrichtlinie, die Formulare für die Antragstellung sowie für die Führung der Verwendungsnachweise und weitere im Verlauf der Förderung benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Karte der geförderten Maßnahmen ab 2000 bis heute.
Ihre Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Für den Bereich Kreis Lippe und allgemeine Förderangelegenheiten
Niels Tyedmers, Telefon 05231 - 71 5466, E-Mail
Für den Bereich Kreis Minden-Lübbecke
Hubert Meyer, Telefon 05231 - 71 5464, E-Mail
Katharina Schulz, Telefon 05231 - 71 5456, E-Mail
Für die Bereiche Kreis Höxter und der kreisfeien Stadt Bielefeld
Markus Busche, Telefon 05231 - 71 5461, E-Mail
Für den Bereich Kreis Gütersloh
Michael Stühmeier, Telefon 05231 - 71 5468, E-Mail
Für den Bereich Kreis Herford
Milian Noack, Telefon - 71 5463, E-Mail
Für den Bereich Kreis Paderborn
Linda Tough, Telefon 05231 - 71 5469, E-Mail
Lara Weber, Telefon 05231 - 71 5462, E-Mail
Stand 2024 / Ka