Aktuelles - Wasserwirtschaft
Auslegung, Bekanntmachung, Veröffentlichung, Information / Hinweis
1. Information / Hinweis
- Gewässerentwicklung der Lippe "Wilde Lippe"
- Gewässerentwicklung der Lippe "Alles im Fluss" - Filme.
- Veröffentlichungen der Umweltüberwachungsberichte für die Wassergewinnungsanlagen nach § 10 Absatz 2 Nummer 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) finden Sie hier.
- Veröffentlichungen von Bescheiden aus der Wasserwirtschaft finden Sie hier.
- Hinweise für die Auslegung in Wasserschutzgebietsverfahren
- 181 KB pdf - Hinweise für Einwenderinnen und Einwender in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren
- 205 KB pdf
2. Verfahren
2.1 Anträge
2.2 Bekanntmachung Abschluss von Verfahren
- Genehmigungsverfahren Südzucker AG
- Erlaubnisbescheid Firma Uniper Kraftwerke GmbH, Petershagen [Entnahme von Wasser aus dem Weserschleusenkanal und Einleitung von Kühl- und Abwasser in die Weser - 571 KB pdf
2.3 Hochwasserrisikomanagement
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2.4 Wasserrahmenrichtlinie
- Öffentliche Bekanntmachung: Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplanes veröffentlicht
2.5 Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete / Überschwemmungsgebiet
2.6 Wasserrechtliche Verfahren
- Firma Siegfried PharmaChemikalien Minden GmbH
Antragsunterlagen https://membox.nrw.de/index.php/s/U6KzqVKCVQsuMmW (Passwort: Bezirksregierung)
Bekanntmachung https://membox.nrw.de/index.php/s/vXeBug5npQPD6oP (Passwort: Bezirksregierung)
Stand 2025 / Ka
Auslegung / Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen
Im Regierungsbezirk Detmold wurde das Überschwemmungsgebiet der Lutter (Ems) auf einem Teilabschnitt im Gebiet des Kreises Gütersloh und der Stadt Bielefeld an neue Erkenntnisse angepasst. Die neue Ausweisung wurde nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes § 76 Absatz 3 übergangsweise vorläufig gesichert. In der vorläufigen Sicherung gelten wie für ordnungsrechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete die gleichen Schutzvorschriften des WHG.
Vorläufig gesichert wird das Überschwemmungsgebiet der Lutter (Ems) im Regierungsbezirk Detmold von der Mündung des Trüggelbaches, Stadt Bielefeld, Gewässerstationierung (km) 19,35 bis zur Stadtgrenze zwischen der Stadt Harsewinkel und der Stadt Gütersloh, Gewässerstationierung (km) 10,02.
Die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold veröffentlichte Bekanntmachung vom 04. Juni 2025 über die vorläufige Sicherung der neuen Ausweisung liegt mit den Plänen des Überschwemmungsgebietes und einem Erläuterungsbericht in der Zeit vom
23. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juli 2025
zur Einsichtnahme bei der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, aus.
Dazu ist ein Termin mit Frau Dickmann, Telefon 05231 – 71 5474, E-Mail: olga.dickmann [at] brdt.nrw.de (olga[dot]dickmann[at]brdt[dot]nrw[dot]de), zu vereinbaren.
Unterlagen
- Bekanntmachung - 215 KB pdf
- Erläuterungsbericht - 967 KB pdf
- Übersichtskarte - 2,93 MB pdf
- Lageplan 1 Ravensberger Bleiche - 3,20 MB pdf
- Lageplan 2 Niederröhrmann - 3,83 MB pdf
- Lageplan 3 Isselhorst - 4,36 MB pdf
- Lageplan 4 Niehorst Ost - 2,99 MB pdf
- Lageplan 5 Niehorst - 3,07 MB pdf
- Lageplan 6 Bahnhof Blankenhagen - 2,62 MB pdf