BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Aktuelles - Wasserwirtschaft

Auslegung, Bekanntmachung, Veröffentlichung, Information / Hinweis

1. Information / Hinweis

  1. Gewässerentwicklung der Lippe "Wilde Lippe"
  2. Gewässerentwicklung der Lippe "Alles im Fluss" - Filme
  3. Veröffentlichungen der Umweltüberwachungsberichte für die Wassergewinnungsanlagen nach § 10 Absatz 2 Nummer 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) finden Sie hier.
  4. Veröffentlichungen von Bescheiden aus der Wasserwirtschaft finden Sie hier.
  5. Hinweise für die Auslegung in Wasserschutzgebietsverfahren
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  6. Hinweise für Einwenderinnen und Einwender in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren
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2. Verfahren

2.1 Anträge 

2.2 Bekanntmachung Abschluss von Verfahren

  1. Genehmigungsverfahren Südzucker AG

 

2.3 Hochwasserschutz

  1. Öffentliche Bekanntmachung: Annahme der Hochwasserrisikomanagementpläne Weser, Ems und Rhein

 

2.4 Wasserrahmenrichtlinie

  1. Öffentliche Bekanntmachung: Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplanes veröffentlicht

 

2.5 Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete / Überschwemmungsgebiet

Stand 2024 / Ka

Auslegung / Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung von Unterlagen zum wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß § 8 WHG der Fima Uniper Kraftwerke GmbH / Kraftwerk Heyden

 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 IZÜV über den Antrag der Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG nach § 60 Absatz 3 WHG zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs eines Erdkassettensystems

Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens in den Gemarkungen Hornoldendorf (Stadt Detmold) Fromhausen (Stadt Horn-Bad Meinberg) sowie Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf K90, 1n über den Hochwasserschutzdamm des Hochwasserrückhaltebeckens

Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 05. Dezember 2023 ist der Plan für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens in den Gemarkungen Hornoldendorf (Stadt Detmold) Fromhausen (Stadt Horn-Bad Meinberg) sowie Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf K90, 1n über den Hochwasserschutzdamm des Hochwasserrückhaltebeckens, gemäß § 68 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 70 Absatz 1 und 2 WHG, § 38 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und § 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) planfestgestellt worden.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig eingegangenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Den Trägern des Vorhabens, dem Werre-Wasserverband und dem Kreis Lippe, Eigenbetrieb Straßen, wurden Auflagen erteilt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans und der Umweltverträglichkeitsstudie in der Zeit vom 07. Februar 2024 bis einschließlich 20. Februar 2024 zur Einsicht aus (siehe Bekanntmachung).

Der Planfeststellungsbeschluss ist den Trägern des Vorhabens zugestellt worden. Den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt er auch allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW). 

Die Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:

Bekanntmachung: 152 KB pdf

Unterlagen: https://membox.nrw.de/index.php/s/qxDZhxB9bILFmuc (Passwort: HRBWiembecke)