Altlasten und Bodenschutz
Schwerpunkte unserer Arbeit
- Nachhaltige Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen
- Ermittlung und Abwehr von Gefahren aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen sowie von hierdurch verursachten Gewässerverunreinigungen
- Wahrnehmung der Belange des Bodenschutzes im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren
- Finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie von weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes
Vorsorgender Bodenschutz
Der Boden übernimmt wichtige Funktionen für Mensch und Umwelt. Er stellt als Träger der natürlichen Bodenfunktionen eine der Grundlagen für unser Leben dar, ist Bestandteil des Naturhaushaltes und kann auch als Abbaumedium für wichtige Rohstoffe dienen. Zusätzlich kann er die Funktion als Archiv für unsere Natur- und Kulturgeschichte übernehmen. Neben den schon jetzt gesetzlich geltenden Vorschriften zum Schutz und der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen, sowie zur Sanierung von Altlasten, geregelt im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), gewinnt auch immer mehr der Aspekt des vorsorgenden Bodenschutzes an Relevanz.
Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist es, die natürlichen Bodenfunktionen langfristig zu schützen und zu sichern. Dies betrifft beispielsweise die Speicherung von Niederschlagswasser im Boden, welches anschließend in Zeiten größerer Trockenheit zur Verfügung steht. Auch die Bereitstellung von Nährstoffen im Boden, um bessere Erträge beim Anbau von Nutzpflanzen zu erzielen, ist Teil des vorsorgenden Bodenschutzes.
Ein weiteres Anliegen des vorsorgenden Bodenschutzes ist, die Versiegelung von unbebauten, schützenswerten Böden zu beschränken Im langjährigen Mittel, gehen in Nordrhein-Westfalen täglich rund 10 Hektar wertvolle Natur und Freifläche verloren. Um eine effektive Umsetzung dieses Ziels zu gewährleisten, soll dieser Aspekt bereits im Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. So gilt es, die Inanspruchnahme von unberührten Flächen für neue Bauprojekte einzuschränken und stattdessen vorhandene, erschlossene Flächen wieder zu verwenden.
Durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) wurde die Überwachung von Boden und Grundwasser bei entsprechenden Anlagen in die deutsche Gesetzgebung überführt. Umgesetzt ist dies durch die §§ 4a und b der neunten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV). In § 21 der 9. BImSchV sind die einzuhaltenden Überwachungsintervalle geregelt. Besonderes Augenmerk ist auf die in der Anlage erzeugten oder freigesetzten Stoffe zu richten, um Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen.
Auch der Ausgangszustandsbericht (AZB) erfüllt im Rahmen der Umsetzung der IED-Richtlinie eine wichtige Funktion. Der AZB ist ein Instrument, welcher der Beweissicherung der Behörde dient. Er dokumentiert den Ist-Zustand des Bodens der Anlage bei Erteilung der (Änderungs-)Genehmigung. So wird eine Referenz geschaffen, die es ermöglicht, später entstehende Bodenverunreinigungen eindeutig dem Betreiber zuzuordnen. Dieser ist verpflichtet, bei Stilllegung der Anlage den Boden soweit zu sanieren, dass der im AZB festgehaltene Zustand wiederhergestellt ist.
Informationen
- Hier geht es zu den Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Maßnahmen
- Unter Vorbehalt der Zustimmung
Boden- und Grundwasser-Merkblatt AZB Überwachung (Bezirksregierung Münster)
- pdf (Stand 06.05.2024) - Weitere Informationen zum Ausgangszustandsbericht finden Sie hier. (06.05.2024)
- Flächen effizient nutzen: Flächenportal NRW (06.05.2024)
Rechtliche Grundlagen
- Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG (Stand 06.05.2024)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV (Stand 06.05.2024)
- Neunte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 9. BImSchV (Stand 06.05.2024)
Wir sind Ihre Ansprechpersonen
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Lothar Welp, Telefon 05231 - 71 5202, E-Mail
- Für die Bereiche Lippe, Höxter und Minden-Lübbecke
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Stand 2024 / Ka
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