Finanzielle Zuwendungen für Naturschutz, Landschaftsschutz und Fischerei
Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt sowie dem naturnahen Naturerleben werden in unterschiedlichster Weise finanziell unterstützt. Diese Förderung erfolgt nicht nur aus reinen Landesmitteln, auch die Europäische Union ist beteiligt.
Der Erhalt einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und die Bewahrung der Vielfalt an Pflanzenarten und Tierarten ist eine zukunftsweisende und gesellschaftliche Aufgabe
Deshalb unterstützten das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund und die europäischen Union Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftsschutzes durch finanzielle Zuwendungen. Hiervon profitieren sowohl Planungen und Maßnahmen von Kommunen, Vereinen und Naturschutzverbänden sowie auch von Landwirten, Waldbesitzern und sonstigen im Naturschutz aktiven Privatpersonen.
Wir bewilligen die entsprechenden Förderanträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Download Antragstellung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das einjährige Naturschutzförderpaket "Feldvogelinseln im Acker"
– pdf 211 KB (nicht barrierefrei) - Antrag auf Auszahlung der Zuwendung im Rahmen des einjährigen Projekts "Feldvogelinseln im Acker"
– pdf 142 KB (nicht barrierefrei) - Erklärung über De-minimis-Beihilfen
– pdf 330 KB
Stand 2024 / Ka