BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Sonderpädagogische Förderung

Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für Erziehungsberechtigte oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Förderung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort durchzuführen.

Der endgültigen Entscheidung darüber, ob eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat und an welcher Schulform sie bzw. er am besten sonderpädagogisch gefördert werden kann, geht ein sehr zeitintensives Verfahren voraus.

Detaillierte Informationen über den Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte den Seiten des Bildungsportals NRW.

Rechtsgrundlagen:

 

Formblätter und Hinweise zum Verfahren gem. AO-SF für Schulen der Sekundarstufe I:

 

Für Anträge zur Fortführung der sonderpädagogischen Förderung in der Sekundarstufe II an einem Förderberufskolleg verwenden Sie bitte nachfolgendes Dokument (§19 Ao-SF):

 

Stand: April 2024