Schulmitwirkung
Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern.
Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier insbesondere der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Bildungsportal unter
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html.
Stand: Mai 2022
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