BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Beschulung Auszubildender in anderen Bundesländern

"Bilaterale Vereinbarungen"

Auszubildende, die an einer Berufsschule eines anderen Bundeslandes anstelle des eigentlich zuständigen Berufskollegs beschult werden möchten, können unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks den entsprechenden Antrag stellen.

Dieser Vordruck ist für jeden einzelnen Auszubildenden mit den Daten des Ausbildungsbetriebes und des/r Auszubildenden auszufüllen und mit der Stellungnahme der eigentlich zuständigen Berufsschule und der Erklärung der gewünschten Schule zur Aufnahmebereitschaft des/r Auszubildenden sowie den entsprechenden - eingescannten - Anlagen (Nachweis des Schulweges zu beiden Schulen per Routenplaner oder ggf. Fahrplanauskunft mit Bus und Bahn, Ausbildungsvertrag) per email wieder an die eigentlich zuständige Schulbehörde (bei NRW-Auszubildenden wäre das die jeweils zuständige Bezirksregierung in NRW, für den Regierungsbezirk Detmold: siehe unten stehende Ansprechpartnerin) zuzusenden, damit nach erstmaliger Überprüfung das weitere Verfahren über die zuständigen Ministerien beider betroffener Bundesländer fortgeführt werden kann.

Nähere Informationen und Voraussetzungen für einen Antrag auf Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zum Besuch einer unzuständigen Schule in einem anderen Bundesland finden Sie im Bildungsportal unter

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Berufskolleg/Bildungsgaenge/Fachklassen-des-dualen-Systems/Bilaterale-Vereinbarung/index.html

 

Stand: April 2024