Das Förderziel besteht im Ausbau von landesweit und international ausstrahlenden Musikfesten, die der Profilierung Nordrhein-Westfalens dienen.
- Musikfeste
- Musikveranstaltungen
- Besondere Schwerpunktveranstaltungen innerhalb eines Musikfestes
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine)
Projektförderung auf der Grundlage der Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
Vor Beginn der Maßnahme bis zum 31. Oktober für das darauffolgende Jahr.
Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web.
Dem Antrag ist eine ausführliche Projektbeschreibung beizufügen, die eine inhaltliche Beurteilung zulässt. Des Weiteren ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, der sämtliche anfallenden Ausgaben und Einnahmen vollständig ausweist und aus dem ersichtlich ist, wie die einzelnen Kosten entstehen und finanziert werden. Der Kostenplan muss einen Rückschluss auf die Angemessenheit der Kosten zulassen. Ein Eigenanteil wird erwartet und die Einwerbung weiterer öffentlicher oder privater Mittel begrüßt.
Stand: Oktober 2024
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