BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

  • kreisfreie Städte und Kreise
  • in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen verpflichten sich, an 4 eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen zur Verfügung steht.
  • Allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.

 

Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und ihrem sozialen Status.

Die Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen unterstützen die Schüler dabei, selbst künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.

  • Durchführung außerunterrichtlicher Projekte von Künstlern und Kunstpädagogen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit einem Umfang von 45 Einheiten (Einheiten á 90 Minuten).
  • Die Projekte sollen regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in ca. 40 Einheiten einmal wöchentlich stattfinden. Fünf Einheiten werden für die notwendige Vor- und Nachbereitung berücksichtigt.
  • Projekte mit vergleichbarem zeitlichem Gesamtumfang können zusammengefasst und als Blockprojekt durchgeführt werden.
  • Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Zuweisung / Zuschuss
  • Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro künstlerischem Projekt 3.375,00 €

Ausnahmsweise ist eine Verdoppelung möglich, wenn 2 Künstlerinnen / Künstler bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Höhe der Festbeträge:

  • Die maximale Landesförderung beträgt je Künstlerin / Künstler bzw. Kunstpädagogin / Kunstpädagogen 2.700,00 €.
  • Die Kommunen bzw. Träger von Privaten Ersatzschulen übernehmen einen Eigenanteil von 675,00 €.

Die Zuwendung kann insbesondere für folgende Maßnahmen verwandt werden:

  1. 27,50 € je 45 Minuten als Entgelt (= 2.475,00 €) für die beteiligten Künstlerinnen / Künstler bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen.
  2. Übernahme von Reise- und projektbezogenen Sachausgaben der beteiligten Künstlerinnen / Künstler bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen in Höhe von 900,00 € je Projekt. 

Bestimmungen des § 44 Landeshaushaltsordnung

Das Antragsverfahren für das Landesprogramm Kultur und Schule 2024/2025 wird zum 1. März 2024 auf ein Onlineverfahren umgestellt.

Anträge und Projektskizzen müssen über kultur.web online eingereicht werden. Um Ihnen den Umstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen diese Klickanleitung zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Projektskizze begleitet.

Vorlagefrist für sämtliche Online-Anträge und Projektskizzen:

Bewerbungsschluss ist der 12.04.2024 (Ausschlussfrist).

Die zu fördernden Projekte werden anhand eines Auswahlverfahrens durch 5 unabhängige Jurymitglieder ermittelt. Die Jury setzt sich aus 2 Künstlerinnen / Künstlern bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen unterschiedlicher Sparten, einem Mitglied mit schulfachlichem Hintergrund, einem Mitglied aus dem Bereich kultureller Jugendbildung und einem von der Staatskanzlei des Landes NRW benannten Mitgliedes mit kulturfachlichem Hintergrund zusammen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt für alle Jurymitglieder verbindlich nach den durch Erlass festgelegten folgenden Kriterien:

  • künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiter, Künstlerinnen / Künstler und Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen,
  • Qualität der Projektideen und -planungen,
  • Kontinuität der Angebote über ein ganzes Schuljahr hinweg,
  • vorrangige Förderung im Primarbereich bzw. von Schulen mit besonderem kulturellem Profil und von Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.

https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/landesprogramm-kultur-und-schule#MKW NRW Förderprogramm Kultur und Schule

Orientierungsrahmen Schuljahr 2024/2025

oder unter

http://www.kultur-und-schule.de

  • Künstlerpool, betreut durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh
  • Vorstellung der am NRW Landesprogramm Kultur und Schule beteiligten Künstlerinnen / Künstler und Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen
  • Projekte und Schulen

Stand: Februar 2024