BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Kulturelle Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, Kunst und Kultur kennen zu lernen und frühzeitig für sich zu entdecken. Die Begegnung mit der künstlerischen Praxis bildet die Grundlage dafür, offen für neue Sichtweisen zu sein und zu bleiben – selbst aktiv und gestaltend, aber auch zuschauend und zuhörend. Differenzierte Ausdrucks- und Verständigungsmöglichkeiten ermöglichen Teilhabe und Integration.

Über die Programme 'Kultur und Schule' und 'Kulturrucksack NRW' werden Kindern und Jugendlichen vielfältige Angebote gemacht. Um für jede Altersstufe den Zugang zu Kultureller Bildung zu ermöglichen, sollen die bestehenden Angebote unter anderem in Zusammenarbeit mit den Weiterbildungseinrichtungen auch für junge Erwachsene erweitert werden.

Beteiligen können sich Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft, deren neu entwickelte Projekte:

  • vor allem junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahre ansprechen,
  • rezeptive und kreative Fähigkeiten stärken,
  • in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern, und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen stattfinden,
  • die Vernetzung der Weiterbildungsorganisationen/-träger mit anderen Akteuren der kulturellen Bildung in der Stadt, der Gemeinde oder der Region fördern,
  • die Professionalisierung des künstlerischen Engagements im beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich zum Ziel haben.

Die Förderung bereits bestehender, aber deutlich weiterentwickelter Angebote ist möglich.

  • Bis zu 15.000 Euro je Projekt.
     
  • Zu berücksichtigen ist ein zu erbringender Eigenanteil i. H. v. 20% der Gesamtausgaben.
  • 15.08.2023
  • Bitte senden Sie eine Interessenbekundung mittels des dafür vorgesehenen Vordrucks ausschließlich in elektronischer Form an: Kulturelle-Bildung [at] mkw.nrw.de (Kulturelle-Bildung[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
  • Die Vordrucke „Interessensbekundung Kultur und Weiterbildung“ und „Förderhinweise Kultur und Weiterbildung“ finden Sie unter "MEHR ZUM THEMA".

vom 01.10.2023 bis längstens zum 30.09.2024.

Einverständnis zur Beteiligung an der begleitenden Evaluation.

 

  • Sie erhalten umgehend nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Mitteilung per E-Mail. Die Antragstellung ist unmittelbar danach möglich.
  • Bitte nutzen Sie dazu den Musterantrag und fügen einen differenzierten Kosten- und Finanzierungsplan bei.
  • Den entsprechenden Förderantrag, die AnBest P und G, sowie den Verwendungsnachweis finden Sie unter "Anträge und Formulare".
     

Stand: November 2023