BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Kulturelle Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, Kunst und Kultur kennen zu lernen und frühzeitig für sich zu entdecken. Die Begegnung mit der künstlerischen Praxis bildet die Grundlage dafür, offen für neue Sichtweisen zu sein und zu bleiben – selbst aktiv und gestaltend, aber auch zuschauend und zuhörend. Differenzierte Ausdrucks- und Verständigungsmöglichkeiten ermöglichen Teilhabe und Integration.

Kulturelle Bildung gehört untrennbar zum Prozess lebenslangen Lernens, der immer auch Erziehung zur Freiheit und Selbstständigkeit und damit zur Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft bedeutet. Ziel ist es daher, Programme anzubieten, die möglichst die gesamte Bildungsbiografie umfassen. Mit diesem Programm sollen insbesondere Projekte für und mit jungen Erwachsenen gefördert werden, um Ihnen die Begegnung mit der künstlerischen Praxis zu ermöglichen oder die gemachten Erfahrungen zu intensivieren. In allen Angeboten steht die aktive und gestaltende Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur im Vordergrund.

Beteiligen können sich Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft, deren neu entwickelte Projekte:

  • vor allem junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahre ansprechen,
  • rezeptive und kreative Fähigkeiten stärken,
  • in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern, und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen stattfinden,
  • die Vernetzung der Weiterbildungsorganisationen/-träger mit anderen Akteuren der kulturellen Bildung in der Stadt, der Gemeinde oder der Region fördern,
  • die Professionalisierung des künstlerischen Engagements im beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich zum Ziel haben.

Die Förderung bereits bestehender, aber deutlich weiterentwickelter Angebote ist möglich.

  • Bis zu 15.000 Euro je Projekt.
     
  • Zu berücksichtigen ist ein zu erbringender Eigenanteil i. H. v. 20% der Gesamtausgaben.
  • 30.08.2024
  • Bitte senden Sie eine Interessenbekundung mittels des dafür vorgesehenen Vordrucks ausschließlich in elektronischer Form an: Kulturelle-Bildung [at] mkw.nrw.de (Kulturelle-Bildung[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
  • Die Vordrucke „Interessensbekundung Kultur und Weiterbildung“ und „Förderhinweise Kultur und Weiterbildung“ finden Sie unter "MEHR ZUM THEMA".

vom 01.11.2024 bis längstens zum 31.10.2025.

Einverständnis zur Beteiligung an der begleitenden Evaluation.

 

  • Sie erhalten umgehend nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Mitteilung per E-Mail mit allen weiteren Informationen zur Antragstellung. Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web.
  • Die Interessenbekundung kann als Projektbeschreibung beigefügt werden. 

Stand: August 2024