BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Musikschulen, die hinsichtlich Angebot, Leistung und Qualifikation des pädagogischen Personals die Kriterien nach dem KGSt-Gutachten von 2012 erfüllen und

1. in kommunaler Trägerschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) stehen oder

2. die in der Trägerschaft einer anderen Rechtsform stehen, in der die Kommune als Gewährsträger wesentliche Verantwortung übernimmt und die somit die Versorgung eines Einzugsbereichs in Vertretung einer kommunalen Musikschule übernehmen, wobei sie erhebliche kommunale Förderung erhalten.

Lehrerpersonalausgaben,

  • die im Rahmen der vorberuflichen Fachausbildung für die Ensemblearbeit für den Unterricht für Behinderte anfallen,
  • die im Zusammenhang mit der Durchführung besonderer Schülermaßnahmen (Orchesterarbeitswochen, besondere Projektarbeit, die nicht durch andere Landesmittel gegenfinanziert ist, etc.) für die Fortbildung des pädagogischen Personals anfallen.

Die Landeszuschüsse werden der Höhe nach auf der Grundlage der Gesamtbelequngszahlen/Monat ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Berechnungsgrundlage für die Zuschusshöhe.

Für die durchschnittliche Belegungszahl / Monat sind folgende Schülerbelegungen relevant:

  • in der Elementar / Grundstufe,
  • im Instrumental- oder Vokalunterricht (Unter-, Mittel und Oberstufe),
  • in einem sonstigen Fach nach Ziffer 8.3 des Berichtsbogens,
  • im Ensembleunterricht,
  • oder den Ergänzungsfächern,

die nicht auf anderem Weg bereits landesgefördert sind.

Unberücksichtigt bleiben bei der Zählung Belegungen, die über das Programm „JeKits“ sowie anderen Modellprogrammen bzw. Projekten, die mit Landesmitteln finanziert werden (z.B. profil- und strukturbildendes Musikschulprojekt, Kultur und Schule, o.ä.) erfolgen (Verbot der Doppelförderung). Zur Information haben die Musikschulen dennoch diese Zahlen zu melden, um ihnen so die Möglichkeit der Nachprüfung zu geben.

Relevant ist also die Zahl der durchschnittlichen Belegungen/Monat. Dies entspricht den Angaben der Musikschulen im VdM-Berichtsbogen unter Ziffer 8.6 Spalte 2 ohne zusätzliche Landesförderung. Es steht den Musikschulen frei, zur Belegung ihrer Angaben den Berichtbogen den Antragsunterlagen beizufügen.

 

Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag fristgerecht an:

Bezirksregierung Detmold
Frau Drewes
Dezernat 48
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Der Antrag ist bis zum 30.04.2024 bei der Bezirksregierung Detmold einzureichen.

Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung

Fördermittel reichen in der Regel nur für kommunale Musikschulen.

Stand: März  2024