Kooperationsförderung:
Grenzüberschreitende prozessorientierte Zusammenarbeit Kulturschaffender aus NRW mit mind. einem internationalen Partner aus dem insbesondere europäischen Ausland.
Exportförderung:
Auftritte Kulturschaffender aus NRW im Ausland.
- Künstlerinnen und Künstler, Kompanien, Kultureinrichtungen, Gemeinden, Gemeindeverbände aus NRW
- i. d. R. die dem inländischen Partner entstehenden Kosten
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web.
Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
- Finanzielle Beteiligung des ausländischen Projektpartners
- Eigenanteil des Antragstellenden
- Co-Finanzierung zugelassen
Zur Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW
https://www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/foerderprogramm-internationaler-kulturaustausch/
Weitere Unterlagen:
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Bestätigung der finanziellen Beteiligung des ausländischen Partners (z. B. Letter of Intent)
- bei Kooperationsförderung zusätzlich einseitige Projektbeschreibung auf Projektdatenblatt
- bei Exportförderung zusätzlich einseitige Projektbeschreibung auf Projektdatenblatt
Stand: April 2025
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