Kooperationsförderung:
Grenzüberschreitende prozessorientierte Zusammenarbeit Kulturschaffender aus NRW mit mind. einem internationalen Partner aus dem insbesondere europäischen Ausland.
Exportförderung:
Auftritte Kulturschaffender aus NRW im Ausland.
- Künstlerinnen und Künstler, Kompanien, Kultureinrichtungen, Gemeinden, Gemeindeverbände aus NRW
- i. d. R. die dem inländischen Partner entstehenden Kosten
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web und übersenden den unterschriebenen Antrag zusätzlich auf dem Postweg an:
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 / Kultur
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
- für das laufende Jahr jeweils zum 31. März, für das Folgejahr bis zum 30. September
- Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
- Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen für Kooperationsmaßnahmen der internationalen Kulturpolitik durch das Land NRW
- Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen für Exportmaßnahmen der internationalen Kulturpolitik durch das Land NRW
- Finanzielle Beteiligung des ausländischen Projektpartners
- Eigenanteil des Antragstellenden
- Co-Finanzierung zugelassen
Zur Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW
https://www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/foerderprogramm-internationaler-kulturaustausch/
Weitere Unterlagen:
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Bestätigung der finanziellen Beteiligung des ausländischen Partners (z. B. Letter of Intent)
- bei Kooperationsförderung zusätzlich einseitige Projektbeschreibung auf Projektdatenblatt
- bei Exportförderung zusätzlich einseitige Projektbeschreibung auf Projektdatenblatt
Stand: Januar 2023