"Geld oder Stelle - Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote"
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen
Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause sowie für ergänzende Angebote lt. Förderrichtlinie, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden.
Ein von den Schulen nicht in Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht bei gebundenen Ganztagsschulen einem Förderbetrag von 5.630 €. Schulen können sich im Rahmen dieser Bemessungsgrundlage anteilig für Barmittel und Lehrerstellenanteile entscheiden. Ersatzschulträger können die Mittel ausschließlich in Form von Barmitteln in Anspruch nehmen. Die einzelnen Förderbeträge ergeben sich aus Nr. 5.4 der Förderrichtlinie.
Bei der Bezirksregierung Detmold - Dezernat 48 -, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Bis zum 30.12. eines jeden Jahres
- Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
- Rd.Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 (BASS 11 - 02 Nr. 24)
Stand: Januar 2025
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