Angelegenheiten der Kirche
Entscheidungen und Handlungen in Angelegenheiten der Kirchengemeinden:
Die Erteilung einer staatsaufsichtlichen Genehmigung ist erforderlich für:
- Beschlüsse von Kirchengemeinden in Vermögensangelegenheiten – z.B. Aufnahme von Darlehen.
- Beschlüsse von Kirchengemeinden über Neufassung oder Änderung einer Friedhofsgebührensatzung.
Die Erteilung einer staatsaufsichtlichen Anerkennung ist erforderlich für:
Beschlüsse der evangelischen oder katholischen Kirche über die Bildung oder Veränderung von Kirchengemeinden.
- Gewährung von Zuwendungen an die Friedhofsträger für die laufende Unterhaltung der jüdischen Friedhöfe.
- Bereitstellung der Katasterzuschüsse für die evangelische und katholische Kirche.
Betreuung des Patronatswesens unter kirchenrechtlichen Aspekten.
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