BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Angelegenheiten der Kirche

Entscheidungen und Handlungen in Angelegenheiten der Kirchengemeinden:

Die Erteilung einer staatsaufsichtlichen Genehmigung ist erforderlich für:

  • Beschlüsse von Kirchengemeinden in Vermögensangelegenheiten – z.B. Aufnahme von Darlehen.
  • Beschlüsse von Kirchengemeinden über Neufassung oder Änderung einer Friedhofsgebührensatzung.

 


Die Erteilung einer staatsaufsichtlichen Anerkennung ist erforderlich für:  

Beschlüsse der evangelischen oder katholischen Kirche über die Bildung oder Veränderung von Kirchengemeinden.

  • Gewährung von Zuwendungen an die Friedhofsträger für die laufende Unterhaltung der jüdischen Friedhöfe.
  • Bereitstellung der Katasterzuschüsse für die evangelische und katholische Kirche.

 

Betreuung des Patronatswesens unter kirchenrechtlichen Aspekten.