BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ausländische Bildungsabschlüsse

(Berufsfachschul- / Fachschul-Abschlüsse)

Die Zuständigkeiten - nach Nationen - aller Bezirksregierungen finden Sie hier

Nur Bezirksregierung Detmold:

Bewertung von Berufsfachschul- bzw. Fachschul-Abschlüssen  aus den Ländern

  • Albanien
  • Bulgarien
  • Ungarn
  • Bereich der ehemaligen UdSSR

 

Eine Übersicht über die Berufe, für die die Bezirksregierung Detmold zuständig ist, finden Sie hier:

Wir benötigen die unter diesem Link aufgeführten Unterlagen.

Das hier hinterlegte Schreiben können Sie sich ausdrucken bzw. herunterladen und als Anschreiben verwenden. Dazu sollten Sie die noch fehlenden Angaben (kursiv) einsetzen bzw. eines der "Kästchen" ankreuzen und die freien Felder ausfüllen oder Sie fertigen ein entsprechendes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (evtl. auch mit Telefon- / Fax-Nummer / E-Mail-Adresse) an und schicken es mit den erforderlichen Unterlagen in der beschriebenen Form an die folgende Adresse:

Bezirksregierung Detmold
- Schulabteilung -
Leopoldstraße 15
32756 Detmold

Nichtschulische Berufsabschlüsse können auf Antrag von der für den Wohnsitz zuständigen Kammer gleichgestellt werden.

Dies sind je nach Ausbildungsberuf die Industrie- und Handelskammer, Handwerks-, Ärzte-, Zahnärzte-, Landwirtschafts- oder Rechtsanwaltskammer. Über die zu einem Antrag auf Gleichstellung eines Berufsabschlusses beizubringenden Nachweise geben die zuständigen Kammern Auskunft.

Für Abschlüsse, die ggf. deutschen Abschlüssen der Sekundarstufe I entsprechen könnten, erhalten Sie Informationen bei der Bezirksregierung Köln.

Über die Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen, die evtl. der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife (Abschlüsse im Bereich der Sekundarstufe II) entsprechen könnten, entscheidet die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Zur Führung im Ausland erworbener akademischer Grade erhalten Sie beim für das Ressort Wissenschaft zuständigen Ministerium nähere Informationen.

Eine Übersicht über die zuständigen Anerkennungsstellen in ganz Deutschland finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

Ggf. können Sie auch – unverbindliche - Informationen zu einer evtl. möglichen Einschätzung / Einstufung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses erhalten in der Datenbank Anabin.
In dieser Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn sind Gutachten abgelegt, die erstellt wurden auf Grund von Bewertungen in ähnlich gelagerten früheren Fällen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages sind die dort hinterlegten Gutachten jedoch lediglich bedingt verwertbar, da jeder Antrag auf Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen als Einzelfall bearbeitet wird.
Erstrangig zu bewerten sind dabei die jeweils vorzulegenden Nachweise (Zeugnis- und weiteren Unterlagen), die Sie in Ihrem bisherigen Werdegang erworben haben.

 

Stand: Juni 2023