BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

EU-Geschäftsstelle

Die EU-Geschäftsstellen beraten die Berufskollegs des jeweiligen Regierungsbezirks zu EU-Projekten und unterstützen sie bei der Planung, Durchführung und Evaluation der Projekte. Darüber hinaus sichern die Geschäftsstellen einen bezirksweiten und auch landesweiten Transfer von Projektinhalten und -ergebnissen und die Einbindung in eine regionale Strukturförderung durch Kooperationsmaßnahmen mit den Partnern in der beruflichen Bildung.

Aufgaben der EU-Geschäftsstellen in NRW

Um die Ausbildung an den Berufskollegs international auszurichten, den Europagedanken zu fördern sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung zu intensivieren, nutzen die Berufskollegs EU-Programme und schlagen damit eine Brücke zwischen den europäischen bildungspolitischen Zielvorgaben und der berufsbildenden Praxis.

Die fünf in NRW eingerichteten EU-Geschäftsstellen beraten die Berufskollegs des jeweiligen Regierungsbezirks über geeignete EU-Projekte und unterstützen sie bei der Planung, Durchführung und Evaluation dieser Projekte. Sie sind also Anlauf- und Sammelstellen für Informationen über Förderprogramme und geben den Schulen Hilfe bei der Abwicklung von internationalen Projekten wie beispielsweise Schulpartnerschaften, Auslandspraktika für Auszubildende, Schüler- und Lehrermobilitäten und Fortbildungen.

Darüber hinaus sichern die Geschäftsstellen gemeinsam einen bezirksweiten und auch landesweiten Transfer von Projektinhalten und -ergebnissen. Orientierungsbasis für diese Maßnahmen sind insbesondere die von der Regionalkonferenz formulierten Ziele.

Verbindendes Ziel aller Aktivitäten ist es, Schulen wie Schüler*innen die Teilnahme an EU-Projekten zu ermöglichen und sie für Auslandsmobilitäten zu begeistern. Schüler*innen wie Auszubildende stärken durch das Sammeln von Erfahrungen in ganz Europa viele Kompetenzen. Sie erweitern ihre Fremdsprachenkenntnisse, ihre fachlichen Qualifikationen und gewinnen interkulturelle Kompetenzen. Dies trägt maßgeblich zur Persönlichkeitsentwicklung bei und erhöht ihre Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Gleichermaßen sollen Berufskollegs darin unterstützt werden, ihre individuellen Entwicklungsziele im Bereich der Internationalisierung zu erreichen.

Aufgabe und Unterstützungsangebote der Detmolder EU-Geschäftsstelle

Für die Berufskollegs im Regierungsbezirk Detmold ist entsprechend die EU-Geschäftsstelle (EU-GWB) der Bezirksregierung Detmold zuständig. Sie stellt den organisatorischen Rahmen für die Netzwerkarbeit der dem Bezirk zugehörigen Berufskollegs bereit. Sie organisiert z.B. Netzwerktreffen für die EU-Ansprechpersonen in den Berufskollegs, Informationsveranstaltungen zu EU-relevanten Themen für Lehrkräfte, ermöglicht Mobilitäten im Rahmen des Erasmus+ Bildungsprogramms der EU für Auszubildende, Lernende und Lehrpersonen und entwickelt und unterstützt gemeinsam mit anderen EU-GWBs bi-nationale Maßnahmen (z.B. Deutsch-Französische Zusatzqualifikation, Deutsch-Niederländische Zusatzqualifikation).

Das Netzwerk der EU-Geschäftsstelle, die EU-Ansprechpersonen

Pro Berufskolleg gibt es eine EU-Ansprechperson. Diese nimmt an Dienstbesprechungen des Netzwerks "Fit für Europa" teil, welches sich vierteljährlich trifft, um sich mit den Kolleg*innen zu aktuellen Themen der Internationalisierung der Berufsbildung auszutauschen und diese an das eigene Kollegium weiterzuleiten. Themen sind u.a. Erasmus+-Programme, Poolprojekte, Ausbildung weltweit, Fortbildungen des Bildungspersonals und weitere.

Realisierung eines Auslandspraktikums durch Erasmus+ („Fit-für-Europa“)

Die Europäische Union fördert mit dem Programm Erasmus+ von 2021 bis 2027 europäische Bildungskooperationen und individuelle Lernaufenthalte, wobei die Berufskollegs insbesondere in der folgenden Maßnahme Unterstützung findet.

  • Leitaktion 1: Mobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung

Detaillierte Informationen zum Programm: (siehe Links)

Im Regierungsbezirk Detmold hat sich im Rahmen dieses Erasmus+-Förderprogramm ein Netzwerk mit dem Namen „Fit für Europa“ etabliert, welches Auszubildende und Schüler*innen und die sie betreuenden Lehrkräfte in der Realisierung eines Auslandspraktikums bzw. Lehrkräfte in der Realisierung einer Personalmobilität unterstützt.

Realisierung eines Auslandspraktikums im Rahmen von „Fit-für-Europa“ Informationen für Lehrkräfte

An den Schulen gibt es Betreuungslehrkräfte als Klassenleitungen oder Fachlehrkräfte, die die interessierten Jugendlichen bei der Realisierung eines Auslandspraktikums unterstützen. Sind Sie Betreuungslehrkraft und benötigen selbst Unterstützung und Beratung, erhalten Sie diese sowohl durch die sog. EU-Ansprechperson an Ihrer Schule oder durch die Mitarbeitenden der EU-GWB in Detmold.

Realisierung eines Auslandspraktikums im Rahmen von „Fit-für-Europa“ Informationen für Auszubildende

Haben Sie nicht auch schon einmal davon geträumt, im europäischen Ausland zu arbeiten, nette Leute kennen zu lernen und gleichzeitig Einblicke in andere zu Lebens- und Arbeitsweisen zu gewinnen? Ihr erster Schritt ist es, sich bei Ihren Lehrkräften über eine Förderung des Praktikums über das eigene Berufskolleg zu erkundigen. Für den Fall, dass Ihr Berufskolleg Ihnen keine Förderung anbieten kann, können Sie sich bei der Detmolder EU-Geschäftsstelle um eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Fit für Europa“ bewerben. In den folgenden Drop-Down-Menüs erhalten Sie einen ersten Überblick über dieses Programm, mit dem Sie ein drei- bis vierwöchiges Auslandspraktikum in Europa finanziell fördern lassen können.

Die folgenden Drop Down Menüs zeigen Ihnen und Ihren Lehrer*innen die wichtigsten Aktivitäten auf, die Sie Schritt für Schritt machen müssen, um eine Förderung für Ihr Auslandspraktikum zu erhalten. Auch erfahren Sie, wer für die Abwicklung des Verfahrens zuständig ist und an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

1. Wie bewerbe ich mich?

Im Netzwerk Fit für Europa sind alle Berufskollegs in OWL und unterstützen Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Praktikum im europäischen Ausland.

Für ein Praktikum von drei bis vier Wochen können Sie eine finanzielle Förderung erhalten. Für die Dauer von z. B. 21 Tagen liegt die Förderung je nach Land zwischen ca. 1000 EUR und 1500 EUR.
 

2. Welche Rahmenbedingungen muss ich beachten?

Das Auslandspraktikum, das über das Programm „Fit für Europa“ erfolgt und durch Erasmus+ Mitteln gefördert wird, unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Das Praktikum muss mindestens drei volle Arbeitswochen dauern (15 Arbeitstage), maximal vier Wochen (20 Arbeitstage).
  • Zusätzlich werden ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise gefördert.
  • Das Praktikum kann in folgenden Ländern stattfinden: EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, ehem. Jugoslawische Republik Mazedonien.
     

3. Wann kann ich mich bewerben?

Viermal im Jahr finden Bewerbungsrunden statt. Das Praktikum kann frühestens 30 Tage nach der Bewerbungsrunde beginnen. Wir empfehlen das Praktikum im 2. Ausbildungsjahr. Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie spätestens zwei Wochen vorher über Ihre Schule ein. Dabei helfen Ihnen die Betreuungslehrkräfte bzw. die EU-Ansprechperson Ihres Berufskollegs.
 

4. Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehen aus:

  • Anschreiben mit Erläuterung Ihrer Motivation
  • europass-Lebenslauf in Deutsch
  • europass-Lebenslauf in Englisch (oder in der Amtssprache des Ziellandes)
  • schriftliche Zustimmung des Ausbildungsbetriebes (Duale Ausbildung)
  • schriftliche Zustimmung der Schule (Vollzeitausbildung)
  • schriftliche Bestätigung des Praktikumsbetriebs unter Angabe von Zeitraum und Dauer

 

1. Welche Aufgaben habe ich nach dem Erhalt einer Förderzusage?

Folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die anfallenden Aufgaben:

  • Checkliste (siehe Downloads)
     

2. Was muss ich noch vor Antritt des Praktikums erledigen?

2.1 Erstellen einer Lernaufgabe

Gemeinsam mit der betreuenden Lehrkraft, Ihrem Ausbildungsbetrieb und dem Praktikumsbetrieb erstellen Sie eine Lernaufgabe, die Sie im Rahmen Ihres Praktikums bearbeiten. Die Lernaufgabe wird über Ihre Schule an die EU-GWB weitergegeben.

  • Beispiel-Lernaufgabe (siehe Downloads)

     

2.2 Einreichen des Betriebliche Haftpflicht (spätester Termin)

Sollten Sie noch keinen Versicherungsnachweis beigefügt haben, so müssen Sie diesen spätestens mit dem Teilnehmervertrag nachreichen. Alternativ kann auch eine alle notwendigen Versicherungen umfassende Praktikumsversicherung für den Praktikumszeitraum bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Ihre EU-Ansprechperson oder die EU-Geschäftsstelle informieren Sie gerne.

  • Versicherungsnachweis in deutsch und englisch (siehe Downloads)

     

2.3 Unterschreiben der Teilnehmendenvereinbarung

Sie erhalten von der vertragsnehmenden Schule Ihren Teilnehmendenvereinbarung. Diesen müssen Sie unterschrieben zurücksenden. Dann bereiten Sie sich auf das Praktikum sprachlich, interkulturell und landeskundlich vor.

 

3. Welche Aufgaben habe ich während des Praktikums?

Während des Praktikums bearbeiten Sie Ihre Lernaufgabe: Sie sammeln Material, machen Fotos und bereiten die Dokumentation (Powerpoint-Präsentation) vor.

Wichtig: Sie müssen sich zu Beginn und einmal während des Praktikums bei Ihrer Betreuungslehrkraft und bei der vertragnehmenden Schule rückmelden.

 

4. Was muss ich nach Rückkehr aus dem Praktikum tun?

Nach der Rückkehr aus dem Praktikum müssen Sie einen Teilnahmebericht in der Erasmus+-Datenbank ausfüllen und eine Power-Point-Präsentation erstellen, die Sie im Betrieb und/ oder in Ihrer Schule halten. Beachten Sie hierzu nachfolgende Hinweise:

  • Leitfaden Praktikumspräsentation (siehe Downloads)
  • Bestätigung Praktikumspräsentation (siehe Downloads)

1. Wer unterstützt mich in welcher Angelegenheit in den Schulen?

Es sind für Sie da:

  • Betreuungslehrkräfte und EU-Ansprechperson in Ihren Berufskollegs,
  • Mitarbeitende der EU-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Detmold. Sie sind per E-Mail erreichbar.

1.1 Die jeweiligen Betreuungslehrkräfte der einzelnen Berufskollegs:

Lehrkräfte der jeweiligen Berufskollegs betreuen Sie direkt in Ihrer Schule. Sprechen Sie diese als Erstes an. Die Betreuungslehrkräfte und die EU-Ansprechperson bieten Ihnen Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz und einer Unterkunft vor Ort sowie bei der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung.
 

1.2 Die Mitarbeitenden der Bezirksregierung Detmold

Die EU-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Detmold ist für die formale Abwicklung Ihres Auslandsaufenthaltes mit verantwortlich.

Die EU-GWB…

  • prüft vor der Bewerbungsrunde die Bewerbungsunterlagen
  • lädt zur Bewerbungsrunde ein und leitet diese
  • entscheidet gemeinsam mit den vertragsnehmenden Schulen über die Förderzusage
  • prüft nach dem Praktikum die Praktikumspräsentation
  • gibt die zweite Förderrate (20 % der Gesamtförderung) frei
  • Wir Mitarbeitenden der EU-GWB beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen auch telefonisch. Sollten Sie niemanden erreichten, sprechen Sie bitte unbedingt auf Band oder schreiben Sie eine E-Mail.
     

1.3 Lehrkräfte der vertragsnehmenden Berufskollegs

Ihre Teilnehmendenvereinbarung wird von der sogenannten vertragsnehmenden Schule (BK Halle und Erich-Gutenberg-BK, Bünde) erstellt und umgesetzt. Sie stehen in einem permanenten Kontakt mit den verantwortlichen Lehrkräften.

Diese vertragnehmenden Schulen…

  • erstellen für Sie den Vertrag.
  • erhalten von Ihnen alle erforderlichen Belege Ihres Aufenthalts.
  • zahlen das Fördergeld aus.

Mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 haben die fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster im Auftrag des damaligen Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung Geschäftsstellen zur Förderung und Durchführung von EU-Projekten bzw. Projekten unter Beteiligung der Wirtschaft eingerichtet.

Die damals bereits bestehende Geschäftsstelle im Regierungsbezirk Detmold änderte ihren Namen von Geschäftsstelle für Modellversuche in EU-Geschäftsstelle Wirtschaft und Berufsbildung und ist im Dezernat 45 eingegliedert. Durch die Ausweisung der EU-Geschäftsstellen im Mustergeschäftsverteilungsplan der Bezirksregierungen durch das Innenministerium ist die formale Einbindung gegeben.

Die Evaluation aller Geschäftsstellen für das damalige Ministerium für Schule, Jugend und Kinder (MSJK) im Jahr 2002 hat bestätigt, dass die Geschäftsstellen durch ihre Arbeit mit Blick auf die Anforderungen des europäischen Arbeitsmarktes und neue technische und soziale Herausforderungen einen sinnvollen Beitrag zur Unterstützung der Entwicklungsarbeit der Berufskollegs leisten.