BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Durch die Zuwendungen soll an den Schulen eine zeitliche verlässliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden.

Der jeweilige Schulträger

Gefördert werden Maßnahmen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern

  1. in Grund- und Förderschulen des Primarbereichs vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien Tagen („Schule von acht bis eins“),
  2. in Grund- und Förderschulen des Primarbereichs nach 13 Uhr („Dreizehn plus“) sowie
  3. Silentien zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern zusätzlich zum Klassen- und Kursunterricht in Kleingruppen. Silentien werden an Schulen des Primarbereichs in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf in der deutschen Sprache und Mathematik gefördert.
  • Teilnahme von mindestens 10 Kindern an Grundschulen, mindestens 8 Kinder an Förderschulen
  • Betreuung bei „Schule von acht bis eins“ an allen Unterrichtstagen, bei „Dreizehn plus“ an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche in einem festen zeitlichen Rahmen (von 8 Uhr bis mindestens 13 Uhr, bzw. ab 13 Uhr)
  • Teilnahme von mindestens 10 Kindern
  • Mindestens 12 Schulwochen mit mindestens drei Wochenstunden

Zuwendungssummen pro Schuljahr und Betreuungsgruppe: (neu: ab Schuljahr 2009/2010 nur für Personalkosten)

Bemessungsgrundlage ist die Zahl der jeweils tatsächlich anwesenden Schüler/innen. Stichtag für die Bemessungsgrundlage ist der erste Tag nach den Herbstferien im betreffenden Schuljahr.
 

„Schule von acht bis eins“:

4.000,00 € in der Grundschule
5.000,00 € in der Förderschule

Zweitgruppen können ab 26 zu betreuenden Schülerinnen und Schülern, in Förderschulen ab 16 Kindern gebildet werden.
 

„Dreizehn plus“:

5.000,00 € in der Grundschule
7.500,00 € in Förderschulen (Primarbereich)
 

Zuwendungssumme für Silentien:      750,00 € pro Schuljahr

Bei der Bezirksregierung Detmold im Dezernat 48

Bis zum 31. März eines Jahres nach dem Muster - Förderantrag „Schule von acht bis eins“ nebst Anlage

Rd. Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 31.07.2008 (BASS 11 – 02 Nr. 9)

Stand: Februar 2023