Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur als auch für die gewerbliche Wirtschaft.
Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Landes NRW.
Aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können nur Vorhaben in den in Anhang 9 des GRW-Koordinierungsrahmens ausgewiesenen GRW-Fördergebieten (C- und D-Fördergebiete) gefördert werden.
Fördergebiete (D-Fördergebiete) im Regierungsbezirk Detmold sind die Kreise Herford, Höxter, Lippe und Paderborn sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Mit den Zuwendungen zur Infrastrukturförderung sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert werden, wenn sie
- zur Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen,
- zur Erhöhung von Wachstum und Wohlstand,
- zum Ausgleich von Standortnachteilen oder
- zur Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
beitragen.
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vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
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juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
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natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Für Vorhaben im Bereich der Bildungseinrichtungen:
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Gebietskörperschaften
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andere durch Gesetz vorgesehene Träger der beruflichen Bildung (Kammern, Innungen)
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juristische Personen des Privatrechts, die den gleichen Ausbildungszweck verfolgen wie öffentlich-rechtliche Träger
Für den Bau oder Ausbau von Forschungseinrichtungen:
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Hochschulen und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sowie gem. § 72 Hochschulgesetz NRW anerkannte Hochschulen
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur einschließlich der Tourismusinfrastruktur sowie dem Ausbau der Breitband- und Energieinfrastruktur:
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Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
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Anbindung von Gewerbebetrieben an das Verkehrsnetz sowie an Wasser- und Energieversorgungsnetze
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Geländeerschließung für den Tourismus sowie die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
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Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks u.ä.)
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Errichtung, Ausbau und/oder Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
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Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen
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Errichtung und Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen
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Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastruktur im Sinne von Art. 2 Ziffer 91 AGVO (vorrangig zur Schaffung von notwendigen Standortbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU)
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Regionalmanagement/Regionalbudget unter Beachtung der Vorgaben in Ziffer 4.2 Teil II B. des GRW- Koordinierungsrahmens
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Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen (beschränkt auf C-Fördergebiete der GRW)
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Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein.
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Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
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Die Projektlaufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.
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Das Vorhaben unterliegt einer Zweckbindungsfrist von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Projektes.
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Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent der förderfähigen, nicht rentierlichen Ausgaben und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
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Die Fördermittel werden nachschüssig als Projektförderung ausgezahlt.
Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, d. h. die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW. Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.
Zur Antragstellung können die bereit gestellten Formulare genutzt werden. Für Informationen können Sie sich jederzeit gern an einen unserer Ansprechpartner wenden.
Antragstellung für den Regierungsbezirk Detmold:
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 34
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Für die Antragstellung gibt es keine Fristen.
Ausnahmen:
Teilnahme an Wettbewerbsverfahren und Aufrufen
Kommen Mittel des Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage des Operationellen Programms EFRE NRW 2014-2020 für den EFRE (OP EFRE NRW 2014-2020) zum Einsatz, dann informieren Sie sich zu den aktuellen Wettbewerben und Aufrufen sowie deren Inhalten auf der Webseite des EFRE.NRW.
Vorhaben im Bereich der Tourismusinfrastruktur
Für Vorhaben im Bereich der Tourismusinfrastruktur erfolgt seit Juni 2017 ein der Antragstellung vorgeschaltetes Rankingverfahren.
Stichtage zur Einreichung der qualifizierten Projektskizzen bei den Bezirksregierungen sind der 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres.
Die Grundsätze und allgemeinen Voraussetzungen sind im Merkblatt „Kriterien gestützte Entscheidungen für Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur nach dem RWP“ präzisiert. Die Nachweise/Erläuterungen zu den Kriterien der Kalkulation sind im Einzelnen von den Antragstellenden in der Projektskizze bzw. als Anlage zur Projektskizze zu erbringen.
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§§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
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Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
Bezüglich weiterer Details zu den Förderinhalten, den Förderbestimmungen sowie der Antragstellung wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW - Infrastrukturrichtlinie - verwiesen.
Gewerbliche Wirtschaft
Mit den Zuwendungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft sollen
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Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen gegeben werden und
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Beiträge zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur geleistet werden.
Anträge werden bei der NRW-Bank gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt über die NRW.BANK:
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: 0211 91741-4800 (Förderberatung)
Fax: 0211 91741-7832
Während des Genehmigungsverfahrens gibt dir Bezirksregierung gegenüber der NRW.BANK eine ordnungspolitische und fachliche Stellungnahme ab.
Weitere Informationen zur Förderung von Unternehmen durch das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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