BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW) im Land Nordrhein-Westfalen

Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW) umfasst Förderangebote sowohl für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur als auch für die gewerbliche Wirtschaft.

Finanziert wird das Förderprogramm GRW jeweils zur Hälfte durch den Bund und durch das Land Nordrhein-Westfalen. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die innerhalb der in Anhang 5 des GRW-Koordinierungsrahmens ausgewiesenen GRW-Fördergebieten (C- und D-Fördergebiete) gefördert werden.

Im Regierungsbezirk Detmold sind die Kreise Herford, Höxter, Lippe und Paderborn (jedoch ausschließlich die Städte Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn (nur: Kernstadt und Schloss Neuhaus), Salzkotten sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld (jedoch ausschließlich die Stadtbezirke: Brackwede, Dornberg, Heepen, Jöllenbeck, Mitte, Schildesche, Senne und Sennestadt) D-Fördergebiete.

Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Mit den Zuwendungen zur Infrastrukturförderung sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert werden, wenn sie

  • zur Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen,
  • zur Erhöhung von Wachstum und Wohlstand,
  • zum Ausgleich von Standortnachteilen oder
  • zur Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

beitragen.

  • vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände

  • juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

  • natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Für Vorhaben im Bereich der Bildungseinrichtungen:

  • Gebietskörperschaften

  • andere durch Gesetz vorgesehene Träger der beruflichen Bildung (Kammern, Innungen)

  • juristische Personen des Privatrechts, die den gleichen Ausbildungszweck verfolgen wie öffentlich-rechtliche Träger

Für den Bau oder Ausbau von Forschungseinrichtungen:

  • Hochschulen und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sowie gem. § 72 Hochschulgesetz NRW anerkannte Hochschulen

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur einschließlich der Tourismusinfrastruktur:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten

  • Anbindung von Gewerbebetrieben an das Verkehrsnetz sowie an Wasser- und Energieversorgungsnetze

  • Geländeerschließung für den Tourismus sowie die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus

  • Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks u.ä.)

  • Errichtung, Ausbau und/oder Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung

  • Errichtung und Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen

  • Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastruktur im Sinne von Art. 2 Ziffer 91 AGVO (vorrangig zur Schaffung von notwendigen Standortbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU)

  • Regionalmanagement/Regionalbudget unter Beachtung der Vorgaben in Ziffer 4.2 Teil II B. des GRW- Koordinierungsrahmens

  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein.

  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.

  • Die Projektlaufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.

  • Das Vorhaben unterliegt einer Zweckbindungsfrist von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Projektes.

  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent der förderfähigen, nicht rentierlichen Ausgaben und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

  • Die Fördermittel werden nachschüssig als Projektförderung ausgezahlt.

Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, d. h. die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW. Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.

Das Antragsverfahren erfolgt vollständig digital über die Plattform „Nordrhein-Westfalen fördert“. Der Antrag kann unmittelbar über die Onlineplattform gestellt werden. Für Informationen können Sie sich jederzeit gern an einen unserer Ansprechpartner wenden.

Für die Antragstellung gibt es keine Fristen.

Ausnahmen:

Teilnahme an Wettbewerbsverfahren und Aufrufen

Kommen Mittel des Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage des Operationellen Programms EFRE NRW 2014-2020 für den EFRE (OP EFRE NRW 2014-2020) zum Einsatz, dann informieren Sie sich zu den aktuellen Wettbewerben und Aufrufen sowie deren Inhalten auf der Webseite des EFRE.NRW.

 

Vorhaben im Bereich der Tourismusinfrastruktur

Für Vorhaben im Bereich der Tourismusinfrastruktur erfolgt seit Juni 2017 ein der Antragstellung vorgeschaltetes Rankingverfahren.

Stichtage zur Einreichung der qualifizierten Projektskizzen bei den Bezirksregierungen sind der 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres.

Die Grundsätze und allgemeinen Voraussetzungen sind im Merkblatt „Kriterien gestützte Entscheidungen für Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur nach dem RWP“ präzisiert. Die Nachweise/Erläuterungen zu den Kriterien der Kalkulation sind im Einzelnen von den Antragstellenden in der Projektskizze bzw. als Anlage zur Projektskizze zu erbringen.

Bezüglich weiterer Details zu den Förderinhalten, den Förderbestimmungen sowie der Antragstellung wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie GRW-Infrastruktur NRW verwiesen.

Gewerbliche Wirtschaft

Mit den Zuwendungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen gegeben sowie Beiträge zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur geleistet werden.

Anträge werden bei der NRW.Bank gestellt. Weitere Informationen zur Antragsstellung bei der NRW.Bank finden Sie hier. 

 

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon: 0211 91741-4800 (Förderberatung)

Fax: 0211 91741-7832

 

Während des Genehmigungsverfahrens gibt die Bezirksregierung gegenüber der NRW.BANK eine ordnungspolitische und fachliche Stellungnahme ab.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung von Unternehmen des Landes Land Nordrhein-Westfalen.