BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist als der älteste der europäischen Struktur- und Investitionsfonds das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten.

Die Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderphase 2021-2027 sind insbesondere:

  • Förderung der Arbeit, Integration und Bildung
  • Sozialen Innovation zur aktiven Eingliederung
  • Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds)

Dies bedeutet: Förderung mit dem Ziel Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu dem von der EU bis 2030 angestrebten Klimaziel und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 auseinanderzusetzen

In der aktuellen Förderphase (2021- 2027) stehen insgesamt 680 Millionen Euro seitens der Europäischen Union zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch weitere 150 Millionen aus dem Landeshaushalt NRW ergänzt.

Im Rahmen der ESF-Förderung werden verschiedenste arbeitsmarktbezogene Projekte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gefördert. Diese Förderung erfolgt über eine Vielzahl an ESF-Förderprogrammen, welche in der ESF-Förderrichtlinie zusammengefasst sind.

Für die Umsetzung des ESF ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) zuständig, das von den Akteurinnen und Akteuren in den Arbeitsmarktregionen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unterstützt wird. Die zuwendungsrechtliche Umsetzung und Abwicklung der Projekte erfolgt bei den fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster).