Der Einheitliche Ansprechpartner in NRW
"Einer für alles"
Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes NRW (WiPG) am 01.07.2020 wurde die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners NRW von der Bezirksregierung Detmold auf das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) übertragen. Die Bezirksregierung Detmold nimmt nun nach § 2 WiPG die Funktion der Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wahr.
Die Verfahren und Formalitäten, die für die Ausübung und Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind, können im WSP.NRW elektronisch über den EA NRW abgewickelt werden. Hier gelangen Sie direkt zur Online-Antragstellung.
Verfahren, die über den Einheitlichen Ansprechpartner NRW abgewickelt werden können, sind insbesondere:
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An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes
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Eintragung eines Handwerks
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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen