Dezernat 29
Leitung: Johanna Korter
Zum 15. Mai 2015 wurde auf dem Gelände und in den Gebäuden der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Büren die Einrichtung der Bezirksregierung zur Unterbringung ausreisepflichtiger Personen in Betrieb genommen. Diese Einrichtung nimmt die Ausreisepflichtigen in erster Linie aus Nordrhein-Westfalen auf, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses bis zu ihrer Abschiebung unterzubringen sind.
Der Auftrag ist die kurzzeitige Verwahrung und Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zur Sicherung ihrer Ausreise. Für die Terminierung und Durchführung der Abschiebungen sind die Ausländerbehörden der Kreise und Kommunen zuständig.
Mit dem Betrieb einer eigenständigen Einrichtung trägt das Land NRW den europarechtlichen Vorgaben und der hierzu ergangenen Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Vollzug von Abschiebungshaft Rechnung. Als Vollzugsbehörde im nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKFGFI) nimmt die Bezirksregierung Detmold die Aufgaben der Errichtung und des Betriebs der Abschiebungseinrichtung wahr.
(Stand: Mai 2024)