BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

On-Demand-Ridepooling Förderung Linienbedarfsverkehre

Mit Veröffentlichung des Förderaufrufes "On-Demand-Ridepooling" gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG in nachfrageschwachen Räumen und Zeiten.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung kann gewährt werden für Projekte, die überwiegend den Funktionstypen der Grund- und Lückenschlussmobilität zuzuordnen sind.

Zuwendungsberechtigte

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben sind die durch den Betrieb des On-Demand Ridepooling Angebotes entstehenden Betriebskostendefizite. Dies beinhaltet Sachkosten und Personalkosten  für  den  Betrieb.  Ausgenommen  sind  die  Ausgaben  für  die Beschaffung von Fahrzeugen.

Förderhöhe und Förderdauer

Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 400.000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit begrenzt. Diese erfolgt als Anteilsfinanzierung für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren. Der Fördersatz ist degressiv gestaltet und beträgt im ersten Projektjahr 50 Prozent, im zweiten Projektjahr 40 Prozent und im dritten Projektjahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskostendefizite. Die Projekte können für mindestens 24 und höchstens 36 Monate im Zeitraum zwischen 2026 und 2028 beantragt werden.

Antragsverfahren

Anträge können bis zum 31.12.2025 bei der Bezirksregierungen Detmold, Dezernat 25 gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Antragsformular