Corona-ÖPNV-Rettungsschirm
Corona-ÖPNV-Rettungsschirm
Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Nordrhein-Westfalen und aufgrund des 9-Euro-Tickets (ÖPNV-Rettungsschirm)
Zum Ausgleich von Schäden der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und aufgrund des 9-Euro-Tickets gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Beihilfen zum Ausgleich dieser Schäden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens diskriminierungsfrei im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Beihilfen sind ein finanzieller Beitrag an die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen, deren Ausgaben aufgrund der COVID-19-Pandemie und aufgrund des 9-Euro-Tickets nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und Ausgleichszahlungen gedeckt werden können und damit einen Schaden darstellen. Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des ÖPNV, Zweckverbände und öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die im ÖPNV Beförderungsleistungen erbringen.
Auf der Grundlage von bundeseinheitlich abgestimmten Muster-Richtlinien sind die für den Ausgleich in Nordrhein-Westfalen geltenden Richtlinien für den Schadensausgleich der ÖPNV-Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen erarbeitet und abgestimmt worden, die rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten. Die Richtlinien finden Sie unter den nachfolgenden Links.
- Leitlinien zum ÖPNV-Rettungsschirm (Fassung vom 15.06.2021)
- Richtlinien Corona Rettungsschirm (Fassung vom 02.08.2022)
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