Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausfuhr von Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika.
INFORMATIONEN ZUR ANTRAGSTELLUNG FINDEN SIE HIER:
Medizinprodukte – Ausstellung einer Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz i.V.m. Artikel 60 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 5. April 2017 über Medizinprodukte (MDR).
In-Vitro-Diagnostika - Ausstellung einer Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 34 Medizinproduktegesetz (MPG) für In-Vitro-Diagnostika (IVD).
GEBÜHRENPFLICHTIGE BEGLAUBIGUNG BZW. APOSTILLE FÜR DIE AUSGESTELLTE BESCHEINIGUNG
Bei der Ausfuhr von Medizinprodukten in Länder außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind die Vorschriften des Bestimmungslandes zu beachten.
Sollten Sie für die ausgestellte Bescheinigung eine gebührenpflichtige Beglaubigung bzw. Apostille wünschen, können Sie dies in Ihrem Antrag entsprechend vermerken. Die Bescheinigung wird dann direkt an das dafür zuständige Dezernat 21 der Bezirksregierung Detmold weitergeleitet.
ANSCHRIFT FÜR DEN ANTRAG
Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich auf dem Postweg oder per Mail an die folgende E-Mail-Adresse: post24 [at] brdt.nrw.de (post24[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
Postanschrift:
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 24
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Sollten Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 05231 71-2409 zur Verfügung.
Stand: Februar 2025
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